Ist JURISTSICH gesehen alles erlaubt, was nicht durch Gesetze verboten ist?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So einfach ist das nicht. Es gibt genug Dinge die nicht explizit im Gesetz stehen und durch Rechtssprechungen usw als "verboten" deklariert worden sind. Gesetze sind eine Grundlage, aber sie können nicht jeden Einzelfall oder Vorkommnisse abdecken. Entsprechend ist auch nicht alles erlaubt, was nicht im Gesetz festgehalten wird. Viele Paragraphen müssen ausgelegt werden oder es gibt keinen entsprechenden Paragraphen der das Thema behandelt. 

cxMaRiexc  24.11.2016, 10:34

"Guekeller", meiner Meinung nach ist die oben getroffene Aussage keineswegs gewagt. Als juristischer Laie ist die Aussage von "Kirschkerze" allerdings doch recht schwer einzuordnen. 

Wie bereits oben geschrieben, ist es tatsächlich nicht so einfach. Im Grundaufbau der Frage kann die Aussage getroffen werden, dass alles was im Gesetz nicht geregelt ist eine Berechtigung hat. Aber Achtung!!! Man stelle sich einmal vor, dass für jede Kleinigkeit und Ungereimtheit eine Klausel bzw. ein § im Gesetz verankert wäre. Der Schönfelder ist ja jetzt schon schwer genug! :) Man würde dann in Dimensionen kommen... Die Menge des Möglichen wäre gar nicht mehr zu erfassen und zu ordnen. Daher gibt es nicht für jeden Einzelfall einen Paragraphen. Tatsächlich spielt die Auslegung der Paragraphen eine große Rolle. Der Richter nimmt z.b. neben dem Gesetz und weiteren Dingen auch den Ermessensspielraum hinzu. Es ist ja gerade auch die Kunst der Juristerei, die entsprechenden Paragraphen herauszufinden und auf den vorliegenden Fall anzuwenden. 

Die Aussage, dass alles was durch das Gesetz nicht verboten ist, erlaubt ist, ist daher richtig und zugleich auch falsch. Es kommt auf die Sichtweise an! 

Ja. Alles was im Strafrecht nicht ausdrücklich verboten ist, ist erlaubt und somit kannst du dafür keine strafrechtlichen Folgen auferlegt bekommen.

StGB §1

Keine Strafe ohne Gesetz

Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

Thomas19841984 
Fragesteller
 23.11.2016, 23:36

Rückwirkungsverbot, genau. danke

Thomas19841984 
Fragesteller
 23.11.2016, 23:38
@Thomas19841984

aber was ist mit überpositivem Recht nach Radbruch?

Im Strafrecht gibt der § 1 StGB dazu ein klare Antwort:

"Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde."

ja, alles ist erlaubt, solange es durch ein gesetz nicht wird verboten bzw. eingeschränkt wird 💪🏼