ist im Bad ein Waschmaschinenanschluss pflicht?

13 Antworten

Es ist nirgendwo vorgeschrieben, WO der Anschluss sein muss. Oft ist er auch in der Küche. Oder die Wohnung hat einen Waschraum im Keller. Manchmal haben Wohnungen auch Nischen im Flur, wo die Maschine hingestellt werden kann. Wenn Du die Wohnung willst, wirst Du das akzeptieren müssen. Sonst akzeptiert es ein Anderer und die Wohnung ist weg!

Nein, ist NICHT Pflicht. Gem. Vorschriften (Ich glaube in disem Fall ist das die Bauordnung des Landes) Muss Mietern lediglich die Möglichkeit gegebne werden, die Wäsche zu waschen. Also sogar ein Münzapparat im Keller erfüllt die Vorschriften.

Nein, das Bereitstellen eines Waschmaschinenanschlusses zählt nicht zur Grundausstattung einer Mietwohnung. In Deinem Fall würde ich prüfen, ob man die WM nicht einfach in die Küche integrieren kann (da sind ja schon Zu- und Abwasser) oder halt eben im gemeinschaftlichen Keller... Der Umbau im Flur hört sich für mich nicht teurer an als der Umbau des Bads. Das klingt, als würde man das Problem auf die lange Bank schieben wollen.

Neh, Pflicht ist es nicht, finde es aber eine Unverschämtheit vom Vermieter Dir eine Waschmaschine in den Flur zu stellen.

Würde mich noch mal nach einer anderen Wohnung umgucken, denn so kannst Du in Deinen neuen vier Wänden ja nun wirklich nicht glücklich werden.

Und wenn es schon so mit dem Vermieter anfängt, wie soll es dann die nächsten Jahre weitergehen???

Klar kostet es viel Geld das Badezimmer umzubauen, aber die Wohnung möchte der Vermieter ja schließlich auch noch über Jahre vermieten und da lohnt sich meiner Meinung nach die Investierung schon.

ALSO in Berlin haste das ganz oft, dass der im Flur ist - wenn du Glück hast! Oftmals ist nämlich gar kein Anschluss in der Wohnung und dann gehen die Leute in den Waschsalon, ist also keine Pflicht!