Ist es verboten, wenn mein hund bei meinen eltern gemeldet ist?

9 Antworten

Das ist Steuerhinterziehung. Du mußt ihn dort melden wo der Hund gehalten wird. Beispiel: Stadt A Hundesteuer 120,- €, Stadt B wo er sich befindet 200,- €...dann mußt du ihn auch dort melden.

das geht nur, wenn du deinen wohnsitz auch bei deinen eltern auf dem land hast, und in der stadt nur als wochenaufenthalter gemeldet bist. ansonsten ist es betrug, und kann mit nachsteuer und busse bestraft werden. der hauptwohnsitz des halters ist für die hundesteuer massgebend, und nicht die der eltern oder eines anderen verwandten. wenn jedoch deine eltern als halter gemeldet sind, und du aus zeitgründen den hund bei dir hast, so kann es eine gewisse zeit auch gehen, aber auf dauer kann deine stadt dann einen halterwechsel verlangen, um zu den steuereinnahmen zu kommen.

der Hund ist steuerlich dort anzumelden, wo er sich auch befindet, d.h. bei dir in der Stadt. Wenn du allerdings auch bei deinen Eltern wohnortmäßig (Zweitwohnsitz) gemeldet bist, dann hält sich dementsprechend auch dein Hund wechselseitig an den verschiedenen Orten auf und da wird dir wohl kein Erbsenzähler kommen um zu ermitteln wo das Tier sich überwiegend aufhält.

Wenn sie dich erwischen, darfst du zahlen, nachzahlen und Strafe zahlen...Billiger wird es also nicht... Sowas sollte man sich vor der Anschaffung eines Hundes machen.. Meine Tochter hat zwei Hunde, im gleiche Ort, aber ich käme nie auf die Idee, einen Hund auf mich laufen zu lassen, damit es für sie günstiger ist.

Ich sollte den Hund auch bei meinen Eltern anmelden und das wollte ich nicht,denn es ist ja mein hund also habe ich auch die verantwortung für ihn übernommen und das bedeutet auch mal tiefer ins portmonaie zu greifen...und den staat zu beschwindeln ist eh nie gut...