Wenn ja wie heißt die straftat und was sind die folgen ? Bitte nur die folgen für jugendliche da ich erst 15 bin

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist keine Straftat (wer das anders sieht, mag mir Bitte die Norm nennen!). Aber es kann in der Tat eine Beleidigung sein, § 185 StGB.

"Erregung öffentlichen Ärgernisses" heißt das
LieberGott am 13. August 2009 14:42 Es gibt sogar Werbeplakate mit nackten Hintern....im TV ebenfalls. Ein guter Anwalt wird das schon richten, da bin ich sicher!
ja es sit strafbar...und man macht sowas einfach nicht...da du über 14 bist kannst du bestraft werden...ich würde es lassen

in meiner klasse hat schon mal mir ein mädchen den hintern gezeigt und zwar auf der hofpause draußen

Und wenn Du die Frage noch fünf mal stellst: Es wird sich nichts an den Antworten ändern. Erregung öffentlichen Ärgernisses ist nun mal ein Straftatbestand.

Laut Gesetz darm man sich nur In den Eigenen vier Wenden oder im Auto (ausnahme SAuna....) nicht so zeigen

Als seinerzeit Bonn den Hauptstadtwettbewerb gegenüber Frankfurt gewonnen hatte, ließ man sogar eine Brückenfigur ihren nackten Hintern gen Frankfurt zeigen.

Das wäre "Erregung öffentlichen Ärgernisses" und "Beleidigung".
So wie es der Bart Simpson immer macht? Naja, sofern es von dir eine exhibitionistische Handlung gewesen ist, läuft das unter Erregung öffentlicher Ärgernisses oder so ähnlich.

Herrjeh, erst Blödsinn machen und dann Schiss haben. Das sind mir die Richtigen.
wenn es als Beleidigung aufgefasst wird ist das u.U. strafwürdig. Ich selbst finde das alledings nicht so.
Hi... In der öffeltlichkeit ist es strafbar... Was du zu hause machst im haus interessiert keinem =)
LG Salome
ein freund von mir hat dafür mal 30 euro bezahlt :D
Miststueque am 13. August 2009 14:42 Och, das is ja nu nicht die Welt, ne?