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Ist es Schwarzfahren, wenn man im Zug einschläft?

gefragt von Flo2oo8Flo2oo8 am 22.04.2008 um 13:10 Uhr

Angenommen, ich möcht mit ner RegionalBahn 2 Stationen fahren, zahl aber nur bis zur 1. , und schlaf zufällig, wenn der Schaffner kommt. Muss man dann trotzdem Strafe zahlen?


Reply


ImGampi
beantwortet von ImGampi am 22. April 2008 13:12
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Hoffentlich! Was ist denn das für eine Einstellung? Komisch..


Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^›
beantwortet von Xy ‹^^› ///(•¿•)\\\ ‹^^› am 22. April 2008 13:12
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LOL, der schaffner kennt auch den trick :o))

natürlich bist du dann schwarzgefahren.


anonym
beantwortet von lamouroso am 22. April 2008 13:16
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Es ist schwarzschlafen! Übrigens: man schläft auch mit Fahrkarte sehr gut !!!


Knowledge
beantwortet von Knowledge am 22. April 2008 18:12
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Ob du schläfst oder hellwach bist, spielt keine Rolle. Du wirst immerhin befördert; und dafür musst du zahlen. Komische Frage!


Tippse
beantwortet von Tippse am 22. April 2008 13:12
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Ja. Du könntest nur um Verzicht der Strafe am Kulanzweg ersuchen. Wobei ich denke, dass viele Leute sowas nur als Ausrede benutzen...





Ash Baker
beantwortet von Ash Baker am 22. April 2008 13:12
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Eigentlich ja aber das würde ich nicht! Ich würde einfach keine Papiere vorweisen und bei der nächsten Station raus! Bis die Bullen kommen bist du eh schon über alle Berge!

Kommentar von 2c45cdd937a635e029cb72f35a1da88esmallspackenmann am 22. April 2008 13:18

guter tip...DR !!!

Kommentar von Simple_avatar1smallAsh Baker am 22. April 2008 13:19

Wieso! Muss man sich heute sogar Büssen lassen weil man einschläft? Wenn die Bahn kein Verständnis hat dann kann sie aber auch nichts erwarten!

Kommentar von 6d7dedd6cb0cf31d8895af96b8052ffcsmallkrauthexe am 22. April 2008 13:22

DR

Kommentar von 2c45cdd937a635e029cb72f35a1da88esmallspackenmann am 22. April 2008 13:23

er fragt aber mit "vorsatz" !!!!

Kommentar von Simple_avatar1smallAsh Baker am 22. April 2008 13:26

Ups schlecht gelesen! Klar muss man da zahlen! Ich habs so verstanden das man zu weit fährt ohne das mans will weil man eingeschlafen ist!

Kommentar von 2c45cdd937a635e029cb72f35a1da88esmallspackenmann am 22. April 2008 13:29

das währe dann in ordnung und kann passieren...aber er will die bahn betrügen (schreibt er so) und das ist nicht in ordnung...ich verzeihe dir...

Kommentar von Simple_avatar1smallAsh Baker am 22. April 2008 13:33

Danke:) Wollte nicht zu Betrug ermutigen! Aber wenn ich verschlafe und dann noch zahlen muss bin ich gnadenlos! Da kenn ich nix! Da lauf ich dem einfach davon und geh bei der nächsten Station raus!


andreas48
beantwortet von andreas48 am 22. April 2008 13:13
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nu klar, du kannst doch dein Einpennen und die damit auch unbewusste Inanspruchnahme der Dienstleistung der Bahn nicht miteinander verbinden...

du nutzt etwas, was du nicht bezahlt hast und im schlimmsten Falle kann man dir halt Schwarzfahrrei anhängen..oder man redet halt vernünftig mit dem Kontrolleur..


Flo2oo8
beantwortet von Flo2oo8 am 22. April 2008 13:13
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es ist nur eine rein invormative frage! die 2,50 mehr kann ich auch zahlen! dreht sich nur um´s prinzip!


Nibelheim
beantwortet von Nibelheim am 22. April 2008 13:13
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Ich würde sagen, im Prinzip ja. Könnte ja jeder Schwarzfahrer auf die Idee verfallen, zufällig eingeschlafen und daher zu weit gefahren zu sein. Mit etwas Überzeugungskraft und beweisen, wie z.B. die Nennung der Wohnadresse, die eben zwei Staionen zurück liegt, könnte ein milde gestimmter Kontrolleur eventuell von Strafgeld absehen.


kaYce
beantwortet von kaYce am 22. April 2008 13:14
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Da du jetzt weisst das es Schwarzfahren ist, hoffe ich das du dann daran denkst und wach bleibst.


spackenmann
beantwortet von spackenmann am 22. April 2008 13:14
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du willst zwei stationen fahren zahlst aber nur für eine...und schläfst dann ein ???? das nennt man betrug !!


Wenne
beantwortet von Wenne am 22. April 2008 13:25
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Das ist wohl nur eine von vielen Ausreden die so ein Schaffner jeden Tag zu hören bekommt! ;-)


Kai aus  Berlin
beantwortet von Kai aus Berlin am 22. April 2008 14:56
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Eine sehr eigenwillige Logik. Wenn das so einfach wäre, dürfte ich für die Zeit, wo ich im Hotelbett schlafe, auch nichts zahlen müssen. Die Inanspruchnahme einer kostenpflichtigen Leistung wird durch das Schließen der Augen nicht billiger. Die Aufwendungen des Leistungserbringers werden dadurch ja auch nicht weniger.


anonym
beantwortet von Juri23 am 13. Mai 2008 08:34
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Du fährst mit der Regiobahn 2 Stationen hast aber nur eine bezahlt. Hm - lächel. Nehmen wir mal an, Du steigst in Adorf ein, willst in Cdorf raus und zahlst nur bis Bdorf. Die Ganze fahrt dauert nicht länger als 10 - 15 min. Das nimmt Dir keiner ab, dass du eingeschlafen bist.

Wenn Du z.B mitten in der Nacht mit dem ICE von München nach Augsburg fährst, der Schaffner Dich kurz nach München kontrolliert, Du dann einschläffst und Augsburg verpennst - o.K dann sagt der Schaffner wahrscheinlich nicht viel, verlangt für die Strecke von Augsburg bis zum nächsten Halt das Geld und dann ist gut. Aber in Regiobahn - nö !!


anonym
beantwortet von BORNtoKILL am 14. Mai 2008 21:13
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Also mir ist da mal so ein Ding passiert, da bin ich in Neustadt am Rübenberge in einen Regionalexpress eingestiegen mit gültiger Fahrkarte. Habe diese extra am Bahnsteig gestempelt. bis hannover sind es 2 Stationen (30 min Fahrt) das war morgens um 4Uhr. Hatte die Nacht nicht geschlafen. Als der Schaffner mich weckte zeigte ich Ihm die Fahrkarte. er sagte mir die wäre hier nicht gültig. Ich war ziemlich erstaunt und fragte wo ich denn bin. Immerhin ist Hannover entstation. Er sagte mir das der nächste Halt Nienburg (Weser) sei. Er verzichtete nachdem ich es ihm erklärt hatte auf das Erhöhte beförderungsentgeld von 40€uro und hat mir geraten von nienburg nach Hannover eine Fahrkarte zu kaufen.

Ich war ziemlich irritiert aber hab das dann auch getan. bin aber wieder eingeschlafen und gerade so in Hannover wach geworden.

Tja trotz entstation zu weit gefahren. Mache Züge fahren halt wieder nach dem erreichen der entstation zurück....


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