Ist es schlimm für die Zukunft wenn man einmal Vorbestraft ist?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo LiisaSmily,

nicht jede Verurteilung steht auch im Führungszeugnis drin.

Was genau im Führungszeugnis steht, findest Du im Bundeszentralregistergesetz, kurz  BZRG und zwar im § 32 BZRG - Inhalt des Führungszeugnisses.

Den vollständigen Gesetzestext findest Du unter folgendem Link:

Aber in Kurzform kann man sagen, dass wenn Du zu

a) einer Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen oder

b) zu einer Freiheitsstrafe oder Strafarrest von nicht mehr als drei Monaten

verurteilt worden bist, dass dann auch nichts im Führungszeugnis eingetragen ist.

Im Klartext: Es stehen im Führungszeugnis nur die Angaben zu Deiner Person, sprich, Name, Vorname, Geburtsname und Geburtsdatum wie auch der Geburtsort und darunter steht dann:

"Keine Eintragungen vorhanden

Das bedeutet wiederum, dass Dein zukünftiger Arbeitsgeber nichts von Deinem begangenen Ladendiebstahl erfährt.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen.

Strebst Du später die Beamtenlaufbahn an, kann Dir auch eine Verurteilung, die zwar nicht im Führungszeugnis mit aufgenommen wird, aber im im Bundeszentralregister eingetragen ist zum Verhängnis werden.

Willst Du aber wie ich Deiner weiteren Frage entnehme Altenpflegerin werden, wird Dein zukünftiger Arbeitgeber nicht erfahren, dass Du bereits straffällig geworden bist, weil die Tat nicht im Führungszeugnis (und ich gehe ja mal davon aus, dass Du nicht zu über 90 Tagessätzen Geldstrafe oder über drei Monate Freiheitsstrafe dafür erhalten hast) mit aufgenommen wurde.

Schöne Grüße
TheGrow

LiisaSmily 
Fragesteller
 23.07.2015, 23:15

nein wurde nicht.. also kann ich weiterhin Altenpflegerin werden das find ich gut.. das mit dem klauen war exht ne miese sache.. ich werde es Niewieder tun..

Nein. Ist egal.  Warum?

1. eine zukünftigen Arbeitgeber interessiert nur dein Führungszeugnis.

2. In diese Führungszeugnis werden nur Gerichtsstrafen einem bestimmten Minimum eingetragen (Was da ist, hängt auch davon ab, wie alt man war! Bei Jugendstrafrecht, wovon ich mal ausgehen, kommt ein einfacher Ladendiebstahl NICHT ins Führungszeugnis.

3. Wird der Eintrag nach einer bestimmten Zeit wieder gelöscht.

Ein Eintrag in ein Führungszeugnis dient nicht dazu, dich für den Rest deines Lebens zu brandmarken und dir die Zukunft zu versauen!

"Einmal ist keinmal". Ist in dem Fall sogar richtig! Denn nicht nur einen Mindeststrafe wird für eine Eintrag berücksichtigt: Bei Wiederholngsstrafen entfällt diese Mindeststrafe...

Doe Mindeststrafe bei Erwaschsenen, wo ein Eintrag erfolgt, liegt bei über 90 Tagessätzen. Bei Jugendlichen, wo Geldstrfen nicht vorgesehen sind ,gibts es eine andere Midnestgrenze...



LiisaSmily 
Fragesteller
 22.07.2015, 19:37

Zum Glück..

wobei du so schnell keinen Eintrag ins Führungszeugnis kriegst, das gibt es erst ab 90 Tagessätzen. Insofern passiert dir nix erstmal.

LiisaSmily 
Fragesteller
 22.07.2015, 19:34

Gott sei dank.🙈

"Einmal ist keinmal"

sehe ich nicht so.

bei uns in der firma musst du ein polizeiliches führungszeugnis vorweisen, mit einem eintrag wegen diebstahl hättest du keine chance, einen job bei uns zu bekommen.

ergo: ja, es ist durchaus so, dass eine derartige vorstrafe nicht unbedingt zuträglich für die zukunft ist.

DarTarus  22.07.2015, 19:39

Mag ja sein, aber ein einfacher Ladendiebstahl taucht da gar nicht drin auf!

floppydisk  22.07.2015, 19:48
@DarTarus

keine ahnung, was da drin steht und was nicht. ich habe eine gute erziehung genossen und mit solchen sachen nie etwas zu tun gehabt.

Wenn du dich mal wo berwerben möchtest und dort ein polizeiliches Führungszeugnis verlangt wird, dann hast du da schon mal sehr schlechte Karten. Ansonsten ist es egal.

LiisaSmily 
Fragesteller
 22.07.2015, 19:30

Okey