Ist es rechtlich zulässig, als Neurochirurg zu operieren, trotz Zweifeln an der eigenen Kompetenz?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum medizinischen Berufsrecht. Angenommen, ein Neurochirurg hat zwar einen Doktorgrad und die erforderliche Lizenz zum Operieren, aber es gibt Bedenken hinsichtlich seiner Fähigkeiten aufgrund von Vorfällen in der Vergangenheit oder persönlichen Unsicherheiten. Ist es rechtlich erlaubt, dass dieser Chirurg weiterhin Operationen durchführt? Welche rechtlichen Konsequenzen könnte es geben, wenn ein solcher Arzt einen Patienten operiert und es zu Komplikationen kommt? Gibt es Schutzmechanismen für Patienten in solchen Fällen?
1 Antwort
Man braucht keinen Doktorgrad um als Arzt zu praktizieren.
Solange ihm die Lizenz nicht entzogen ist darf er normal arbeiten soweit ich weiß.