Ist es rechtens wenn man eine Kündigungsbestätigung des Vermieters erhält die zum 30.04.2016 ausgestellt ist, die aber 48h später auf den 31.7.17 datiert wird?

7 Antworten

Wenn ich es richtig verstehe, hat der Vermieter den Auszugstermin geändert?

Du hast sicher die Kündigung nicht rechtzeitig abgegeben!? Bis zum 3. Werktag eines Monats muß sie den Vermieter erreicht haben, um daß der Monat noch mitgezählt werden kann.

Wenn meine Vermutung stimmt, hätte sie dann aber zum 31.05. greifen müssen, oder hast du eine andere Regelung im Mietvertrag.?

DerHans  13.02.2016, 11:11

Es besteht wohl ein Kündigungsausschluss für einen bestimmten Zeitraum.

Die erste Bestätigung ist wahrscheinlich so "durch gegangen" aber hielt dann der Prüfung nicht stand.

amdros  13.02.2016, 13:31
@DerHans

Aus dem Grund auch meine Nachfrage,ob etwas anderes im Mietvertrag vereinbart ist, was ja auch bestätigt wurde in einem der Kommentare.

das ist entweder falsch formuliert oder total widersprüchlich. wenn es eine bestätigung des vermieters ist, dann hast du oder der mieter gekündigt und damit gibt es in der kündigung einen maßgeblichen termin.

wenn sich der vermieter in seiner ersten bestätigung mit dem datum versehen hat, ändert das nichts an der rechtskraft der kündigung. vermutlich hat er das selbst gemerkt und eine zweite nachgereicht.

zu wann wurde die wohnung gekündigt und ggf. mit welcher kündigungsfrist? das allein ist entscheidend.


ela2301 
Fragesteller
 13.02.2016, 10:09

Die Wohnung wurde zum 31.3.16 gekündigt und diese Kündigung wurde zum 30.04.16 bestätigt. Zwei Tage später kam per Mail, dass sie sich geirrt hätten und die Wohnung in dem ersten zwei Jahren nicht gekündigt werden darf und daher die Kündigung zum 31.07.17 erst geht.
In den zwei Tagen die dazwischen liegen, wurde aber ein neuer Mietvertrag unterzeichnet, das ist das Problem.

DerHans  13.02.2016, 11:14
@ela2301

Dann bist du entweder dem jetzigen oder dem künftigen Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig.

Scheinbar hast du eine Kündigungsverzichtsklausel in deinem jetzigen Vertrag. Die wird durch eine IRRTÜMLICHE Bestätigung nicht außer Kraft gesetzt.

Wenn die Kündigungsbestätigung von dem Termin DEINER Kündigung abweicht, ist der Fehler für alle Parteien ja offensichtlich!

Weiterhin sind im Mietvertrag ja auch Kündigungsfristen aufgeführt, die einzuhalten sind. Ebenfalls ein Indiz dafür, dass ein Fehler vorliegt.

Und ja, natürlich darf der Vermieter seinen Fehler korrigieren!

Im Übrigen hast DU ja gekündigt, vermutlich zum 31.07.2016!?

Der Vermieter bestätigt ja nur noch. Bei einem Fehler, selbst wenn der Vermieter diesen nicht bemerkt/korrigiert, wird im Streitfall ausgelegt, was denn bestätigt werden sollte! Und hier wäre es DEINE Kündigung!

Ist vertraglich ein Kündigungsverzicht vereinbart der eine Kündigung zu einem früheren Zeitpunkt ausschließt?

Wenn ja, bitte mal den genauen Wortlaut posten.

ela2301 
Fragesteller
 13.02.2016, 10:05

Das Mietverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien verzichten für die Dauer von 2 Jahren auf ihr Recht zur Ausübung einer fristgemäßen Kündigung.

Klingt für mich so, es gibt keine Kündigungsfrist und so wurde es bei der Übergabe auch gesagt.

anitari  13.02.2016, 10:09
@ela2301

Natürlich gibt es eine Kündigungsfrist.  Nur ist hier eine Kündigung  frühestens nach 2 Jahren  möglich.

War Vertragsbeginn der 01.05.2015 ist eine Kündigung folglich frühestens zum 31.07.2017 möglich.

DerHans  13.02.2016, 11:17
@ela2301

Die gesetzliche Kündigungsfrist gilt selbstverständlich IMMER. Hier gilt aber zusätzlich ein Kündigungsverzicht für 24 Monate. 

Das ist durchaus zulässig.

Kein Vermieter möchte, dass es in seinem Haus zugeht, wie in einem Taubenschlag.

ela2301 
Fragesteller
 13.02.2016, 10:13

Vertragsbeginn war der 01.09.2015.

Das Problem ist, das die Kündigung zunächst zum 30.04. bestätigt wurde und daraufhin ein neues Mietverhältnis unterschrieben wurde. Und 48h später kam dann vom Vermieter die Mail das die Wohnung erst zum 31.7.17 gekündigt werden kann. Das ist doch aber jetzt Pech des Vermieters wenn er es erst so spät merkt das da was falsch ist, oder?

anitari  13.02.2016, 10:26
@ela2301

Vertragsbeginn war der 01.09.2015.

Dann wäre eine Kündigung sogar erst zum 30.11.2017 möglich.

Das ist doch aber jetzt Pech des Vermieters wenn er es erst so spät merkt das da was falsch ist, oder?

Gute Frage. Versuch es halt und berufe Dich auf die erste Bestätigung.

ela2301 
Fragesteller
 13.02.2016, 10:29

Ja eben das sehe ich auch so, das ich mich auf das erste schreiben jetzt berufe. Danke dir.

Denke schon der Vermieter hat sich sicherlich nur vertippt weil man muss ja den Kunden eine Kündigungsfrist geben du kannst ja nicht schon gleich ausziehen sondern musst dich ja erst noch um eine neue Wohnung kümmern... Er ist auch nur ein Mensch und Menschen machen Fehler :)