Ist es legal, in einer normalen Mietwohnung Nachhilfeunterricht an verschiedene Schüler zu geben?

12 Antworten

Da deine Bekannte ihre Wohnung NICHT AUSSCHLIESSLICH für den Unterricht benutzten möchte sondern weitere darin wohnt, gibt es hier kein Problem. Auch muss der Vermieter nicht zustimmen, er kann dabei nicht mitreden, da eine teilweise Nutzung der Wohnung für Bürozwecke immer zulässig ist. Der Vermieter kann im Gegenteil gar nichts dagegen tun. Es ist aber höflich, ihn darüber zu informieren, vor allem, wenn er selbst des Öfteren im haus ist oder sogar selbst dort wohnt, ihn wissen zu lassen, wieso so viele junge Leute auf einmal bei deiner Bekannten aus und ein gehen. Sobald die Wohnung nicht mehr für Wohnzwecke genutzt wird und dort NUR noch Nachhilfe stattfindet, besteht hingegen für den Vermieter ein sofortiger Kündigungsgrund.

Erfuellt Deine Bekannte denn ueberhaupt die persoenlichen Voraussetzungen um das Ganze als Gewerbe anzumelden ? Hat sie eine paedagogische Ausbildung ?

Diese und aehliche Fragen sollten vorab geklaert werden.

Der Vermieter sollte auf jedenfall seine Zustimmung dafuer schriftlich geben danit Deine Bekannte sich auf der sicheren Seite befindet.

Zu beachten waere auch noch der steuerliche Aspekt : Um in einer privaten Wohnung ein Gewerbe betreiben zu duerfen, muessen die Raeumlichkeiten entsprechend vorhanden sein so darf z.B. der Raum ausschliesslich nur fuer diesen Zweck benutzt werden. Vielleicht waere es sinnvoller einen Raum in der Naehe anzumieten,ihn entsprechend auszustatten und ganz offiziell als Nachhilfestudio zu deklarien. Dadurch hat Deine Bekannte gleichzeitig auch die Moeglichkeit, fuer ihr Unternehmen die Werbetrommel zu " schlagen " und mit Handzetteln oder Anzeigen auf ihr Unternehmen aufmerksam zu machen.

Gerhart  02.10.2013, 17:34

Die Bezeichnung "Nachhilfelehrer" ist nicht geschützt. Ein Nachhilfelehrer muss keine pädagogische Ausbildung haben. Seine Eignung sollte er jedoch bei Nachhilfeverträgen mit den Eltern der Schüler unter Beweis stellen können. Besondere Räume werden für den Nachhilfeunterricht nicht verlangt. Deshalb kann das Wohnzimmer oder eine geräumige Küche durchaus geeignet sein um Nachhilfe zu erteilen.

Jake1865  03.10.2013, 09:27
@Gerhart

...und wenn man das ganze nur freiberuflich und nicht gewerblich ausübt, gibts noch weniger Probleme.

Gruß Jake

Sie müssen sich die teilgewerbliche Nutzung der Mietwohnung vom Vermieter schriftlich genehmigen lassen. Es ist möglich, dass der Vermieter dafür eine Gebühr erhebt. Sollte Ihre Wohnung eine sozial geförderte Wohnung sein (mit Belegungsbindung, mit festgesetzter Miete usw.) dann ist eine Gewerbeausübung in einer sozial Wohnung generell nicht gestattet. Eine Ausnahme können sie eventuell erlangen, wenn sie sich mit dem Wohnungsamt ins Benehmen setzen und die Situation persönlich erläutern.

Deine Bekannte sollte unbedingt mit dem Vermieter abklären, ob der Nachhilfeunterricht in der eigenen Wohnung von seiner Seite her genehmigt wird. Es gab mal einen Fall mit Musikunterricht, da bekam der Mieter sogar die Kündigung, weil die Wohnung eben eine nur zu Wohnzwecken vermietete Wohnung war und ursprünglich nicht für eine gewerbliche oder freiberuftliche Tätigkeit mit Klientenverkehr vorgesehen.

Wenn es für den Vermieter ok ist, dass sie die Wohnung für die Nachhilfe geschäftlich nutzt, dann dürfte es kein Problem sein. Doch diese Absicherung würde ich mir unbedingt holen!

Dirk-D. Hansmann  03.10.2013, 08:56

Dabei ist wichtig, dass das eine absolute Änderung ist. Bisher wurde immer davon ausgegangen, dass so eine Nutzung nicht zustimmungspflichtig ist, wenn bestimmte Zeiten eingehalten werden.

Besser also wirklich schriftliche Zustimmung holen. In dem zitierten Fall war es ja auch so, dass es aus irgendeinem anderen Grund Ärger gab und der Vermieter wollte die Person einfach los werden. Und der Musikunterricht war nur ein Aufhänger. Das muss dem Gericht auch so bekannt gewesen sein. Trotzdem - Musiklehrer verlor den Prozess.

Zunächst einmal kann man in seiner Wohnung machen, was man will. Beispielsweise ein Gewerbe als selbständiger Programmierer. Arbeitsaufträge kommen elektronisch und abgeliefert wird ebenfalls elektronisch. Somit ist die Frage geklärt, ob generell Gewerbe in der Wohnung ausgeübt werden kann.

Eine Tagesmutter kann bestimmt 2 Kleinkinder betreuen. Eine Kita mit 5 oder noch mehr Kindern in der Gruppe dürfte aber als Belastung in einem Wohnhaus zuviel sein. Nicht nur Geräusche der Kinder selbst, sondern vor allem das Bringen und Abholen wird hier problematisch sein.

Sicher irgendwo dazwischen liegt das mit der Nachhilfe. Kommen innerhalb einer Woche z. B. 3 Kinder an verschiedenen Tagen, liegt das bestimmt in dem Rahmen, der auch normale private Besuche umfasst. Bei 3 Kindern, die sich jeden Tag die Klinke in die Hand geben, kann es schon wieder zu viel werden.

Vorschlag: Soll sie doch mal mit zwei oder drei Kindern anfangen. Sie merkt dann schon, wie das toleriert wird und könnte dann auch mal die Nachbarn fragen.