Ist es illegal, in Deutschland mit einem starkem Laserpointer in den Himmel zu leuchten?

5 Antworten

Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafrechtliche Folgen nach sich.

Nutzer haften aber auch für die Gefahren verursacht
von blendungsbedingter Handlungsunfähigkeit, etwa bei Kraftfahrern, Lokführern oder Piloten.

In Deutschland können Laser-Angriffe auf Piloten als gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr aufgefasst werden; zusätzlich kommt versuchter Totschlag in Betracht.

Die Ahndung erfolgt mit Bewährungs- und Geldstrafen, es können aber auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren verhängt werden.

Ask4Answer 
Fragesteller
 02.04.2016, 00:01

Gut, solange ich kein Flugzeug treffe, ist alles ok ?

herja  02.04.2016, 00:02
@Ask4Answer

Bei absichtlicher Blendung zieht dies entsprechende strafrechtliche Folgen nach sich.

Was verstehst du an diesen Satz nicht?

TheGrow  02.04.2016, 03:00
@herja

Die Antwort ist nicht ganz richtig, weil hier suggeriert wird, dass nur die ABSICHTLICHE  Blendung strafrechtliche Folgen haben kann.

Hier gilt aber, dass der Straftatbestand des § 315 StGB auch durchaus durch eine fahrlässige Begehung erfüllt werden kann.

Ja, alles ab 1 Mw darf in DE gar nicht verkauft werden. In den Himmel leuchten damit schon gar nicht, wenn der ein Flugzeug trifft können die Folgen logischerweise verherend sein.

Das beschränkt sich dann auch nicht mehr nur auf gefährlichen Eingriff in den Luftverkehr, sondern ist ganz schnell auch noch versuchter Todschlag. Außerdem haftet jemand der so etwas tut natürlich für alle daraus entstehenden Folgen, also auf keinen Fall machen. 

Siehe http://www.refrago.de/Darf_man_in_Deutschland_einen_Laserpointer_besitzen_und_ist_es_strafbar_damit_andere_zu_blenden.frage156.html

Ask4Answer 
Fragesteller
 02.04.2016, 00:08

Genau, in DE nicht verkauft werden, der Bestizt jedoch von Laserpointern (egal wie stark) ist erlaubt.

JustChilling  02.04.2016, 00:16
@Ask4Answer

Der Besitz ja, fahrlässiges Umgehen damit aber wie gesagt nicht. 

Hallo Ask4Answer,

vom Grundsatz her ist es:

  • nicht verboten einen Laserpointer mit der von Dir beschriebenen Leistung zu besitzen und es ist
  • nicht verboten damit in den Himmel zu leuchten

Allerdings kommst Du schnell in den Straftatbestand der "Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr" wenn Du:

  1. versuchst ein Flugzeug zu treffen und den Piloten zu blenden oder
  2. einen Piloten absichtlich blendest oder
  3. die Gefahr besteht, dass Du einen Piloten blendest. Hier langt es, wenn Du die Gefahr fahrlässig verursacht, eine Absicht muss nicht vorliegen.

Das Gesetz sagt dazu folgendes (Zutreffende Stellen, stelle ich fett dar)

**************************************************************************************

§ 315 StGB Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr

1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er

  1. Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt,
  2. Hindernisse bereitet,
  3. falsche Zeichen oder Signale gibt oder
  4. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) Der Versuch ist strafbar.

(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter

1. in der Absicht handelt,

  • a) einen Unglücksfall herbeizuführen oder
  • b) eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder

2. durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.

(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

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Das bedeutet, selbst wenn Du gar nicht beabsichtigst ein Flugzeug zu treffen, kannst Du schnell den Straftatbestand der eben angeführten Rechtsgrundlage erfüllen, wenn Du die Gefahr fahrlässig verursachst.

Insbesondere in der Nähe von Flughäfen ist daher das leuchten in den Himmel mit so einem Laserpointer nicht ganz unproblematisch und führt schnell dazu, dass die Polizei hier einschreitet.

Selbst, wenn Du den Straftatbestand des § 315 StGB nicht erfüllst, kann die Polizei den Laserpointer zur Gefahrenabwehr sicherstellen, um zu verhindern, das Du nicht doch Luftfahrzeuge und dessen Insassen gefährdest. Unter Umständen  kann Dir der Polizeieinsatz in Rechnung gestellt werden.

Relativ unproblematisch ist das Leuchten in den Himmel fernab von Flughäfen (dabei die kleinen Sportflugplätze nicht vergessen), wenn Du Dich beispielsweise über Seiten wie: https://www.flightradar24.com darüber informierst, dass kein Luftfahrzeug in Deinem Leuchtkreis fliegt.

Aber auch hier solltest Du bedenken, dass Kleinflugzeuge nicht auf diesen Seiten angeführt werden und Hubschrauber der Luftrettung, Polizei und Bundeswehr weit abseits der Flughäfen in Bodennähe fliegen können und weit entfernt von den Flughöhen von Verkehrsflugzeugen fliegen.

Du schreibst, Dein Laserpointer reicht drei Kilometer weit. Die Mindestflughöhe beträgt meines Wissens nach gerade 300 Meter.

Kurz zusammengefast:

Solange Du keine Luftfahrzeuge gefährdest, ist das Leuchten mit dem Laserpointer rechtlich kein Problem, aber es besteht schneller als man denkt die Gefahr, dass man Luftfahrzeuge gefährdet.

Schöne Grüße
TheGrow

Brunzkachel  26.12.2016, 01:10

Sehr gute und informative Antwort auch mir hast du geholfen ich hätte dir einen Stern gegeben ;)frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr! #allesamt

Ja, du begehst damit eine Gefährdung des Luftverkehrs laut § 315. Wird Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe geahndet, da die Tat fahrlässig ist.

LG

Ob verboten oder nicht: Lass dass einfach sein! Es ist saublöd und macht dich auch nicht cooler unter deinen Dudes und Mates oder so...