Ist es erlaubt unter 18 Jahren alkoholisiert mit dem Fahrrad zu fahren?
Servus Leute,
ich würde gerne von euch wissen ob es erlaubt ist unter 18 "angetrunken" Fahrrad zu fahren (und wenn ja bis wieviel Promille).
Generell gilt ja beim Fahrrad fahren das es bis 1,6 Promille "erlaubt" ist, also solange man sicher fährt es nicht verfolgt wird. Ist das unter 18 bzw unter 21 auch so? Weil z.b. beim autofahren ist ja unter 21 0,0 Promille vorgeschrieben.
Gruß,
Julian
11 Antworten
Nach § 316 Strafgesetzbuch (StGB) wird bestraft, wer infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher im Verkehr zu führen. Das gilt nicht nur für Kraftfahrzeuge - auch das Fahrrad ist ein Fahrzeug. Der Gesetzgeber hat keinen Promillewert für die Fahruntüchtigkeit festgelegt http://www.adfc.de/promillegrenze/radfahren-und-alkohol-geringerer-grenzwert-fuer-radfahrer-teil-1
Hallo
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
http://dejure.org/gesetze/StGB/316.html
da steht extra Fahrzeug und nicht Kraftfahrzeug, und ein Fahrrad ist ein Fahrzeug
da steht aber auch "nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen"
Das kommt immer auf die Person an und ist Definitiv(!) noch nicht bei 0,5 Promille gegeben
Das kommt immer auf die Person an und ist Definitiv(!) noch nicht bei 0,5 Promille gegeben
habe ich ja auch nicht behauptet, oder?
edit:
was übersehen:-)
Weil z.b. beim autofahren ist ja unter 21 0,0 Promille vorgeschrieben.
das gilt aber nur für ein Kraftfahrzeug, nicht für das Fahrrad
da steht aber auch "nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen"
richtig
aber ein Genußtrinker ist schon fahruntüchtig wenn er über 0,5 Promille ist
wenn du ein Kampftrinker bist sieht das natürlich anders aus:-)
Es ist nie erlaubt alkoholisiert Fahrrad zu fahren. Egal ob unter oder über 18 Jahre. Das ist ein Eingriff in den Straßenverkehr von einer fahruntauglichen Person.
Wenn du was beschädigst oder auch unschuldig in einen Unfall verwickelt wirst bekommst du mindestens eine Teilschuld. Bei der Promillegrenze handelt es nur eine Toleranzgrenze bis zur Bestrafung auch "ohne Unfall."
„Wenn Sie mit dem Fahrrad fahren und 1,5 Promille haben und die Polizei Sie anhält, dürfen Sie ungestraft weiterfahren“, so Bettina Cibulski, Sprecherin des Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC).
Ja, das stimmt, solange nichts passiert ist. Die Polizei läßt dich weiterfahren, solange du nicht vom Fahrrad fällst.
Wehe aber, du bist schuldig oder unschuldig in einen Unfall verwickelt. Hier trennen sich Strafrecht und Zivilrecht bzw. Versicherungsrecht.
deswegen habe ich ja auch in meiner frage geschrieben "solange man sicher fährt"
Wenn ich einen Unfall baue ist es klar meine Schuld und ich werde zur Rechenschaft gezogen
Du bekommst auch eine Teilschuld, wenn der andere komplett Schuld ist.
Generell würde ich dir abraten , angetrunken ein Fahrrad zu bewegen. Du bist beeinträchtigt, du schätzt den Verkehr anders ein, du kannst nicht so schnell reagieren wie gewöhnlich, du hast keine Knautschzone. du riskierst also viel, egal, was erlaubt ist oder nicht, zumal jeder anders auf Alk reagiert und entsprechend anders fährt.
auf dem fahrad darf man 1,5 haben und im auto 0,5 die regel mit der 0,0 grenze unter 21 ist nur dann relevant beim radfahren wenn du schon einen führerschein hast
habe ich dummerweise auch...
Die von dir genannten 1.6 (ich glaub es sind 1,7 aber egal) sind die Grenze, wo die absolute Fahruntüchtigkeit angenommen wird. Mit erlaubt oder nicht erlaubt, hat das nix zu tun.