Ist es erlaubt trotz strafanzeige jura zu studieren?

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Ich wüsste jedenfall snicht das es verobten ist, zumal eine Anzeige niemanden interesiert. Wichtig ist das Urteil dahinter.

Du kannst es studieren, hast aber im Endeffekt nichts davon, wenn die Strafanzeige aktenkundig ist. Dann bekommst du nämlich nie eine Lizenz für einen Rechtsberuf.

Aronphoenix  01.09.2010, 21:08

Er kann das ganze StGB rauf und runter angezeigt sein. Vopn beleidigung bis Hochverrat.

Das kümmert niemanden. Nur wenn er schuldig ist, dann hätte es auswirkungen. Aber über die Schuld wird von einem Richter entschieden.

Berk10 
Fragesteller
 01.09.2010, 21:10

Wenn die anzeige eingestellt wird (hausfriedensbruch mit 16 jahren) wie sieht es dann aus?

Aronphoenix  01.09.2010, 21:16
@Berk10

Da du nie verurteilt wurdest, wird auch nie jemand davon erfahren.

Denn es kann ja jeder jeden wegen (fast) allem anzeigen.

Wenn eine anzeige bedeutung hätte, dann könnte man mit ein paar Worten das leben eines jeden Menschen zerstören.

Bedeutung haben nur Urteile und auch nur wenn sie im Führungszeunis stehen, was glaube ich erst der Flal ist wenn man zu einer Jugendstrafe verurteilt wurde (Also Knast, keine Sozialstunden).

Zunächst mal ist die Anzeige selber irrelevant. Entscheidend ist, ob Du rechtskräftig wegen einer Straftat verurteilt worden bist.

Das Studium selber ist selbst dann kein Problem.

Schwierig wird es mal später, wenn Du einen Rechtsberuf ausüben willst, denn Du kannst mit einer Vorstrafe nicht im öffentlichen Dienst Staatsanwalt, Richter oder Verwaltungsjurist werden.

Auch eine Zulassung als Anwalt könnte dann problematisch werden, denn auch hierfür darf man meines Wissens nach nicht vorbestraft sein. Welche Regelungen dann gelten, weiß ich auch nicht genau.

Eine Anzeige ist noch überhaupt kein Thema.

Relevant sind nur Verurteilungen. Allerdings kann ich dir jetzt nicht sagen, welche da eine Rolle spielen.

Unter 90 Tagessätzen steht es aber noch nichtmal im Führungszeugnis, dürfte also auch für das Studium irrelevant sein. Ich meine sogar mal was gehört zu haben, daß für das Studium sogar nur Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr eine Rolle spielen. (Aber wie bereits gesagt: Diese Angaben sind ohne Gewähr)

Studieren darf man ganz bestimt. Aber wenn su anwalt, oder Rihter werden willst.... ich glaub nicht das das dann noch geht.