Ist es erlaubt mit der Schwägerin von seinem Bruder zusammen sein?

9 Antworten

Also erstmal Schwägerin= Frau einer deiner Geschwister

Die Schwägerin deines Bruders wäre dann deine Frau oder die Frau eines Dritten Geschwisterkind.

Theoretisch dürftest du das ( rein rechtlich gesehen) aber moralisch gesehen würde ich, wenn's nicht deine Frau ist, lassen. 

AalFred2  19.02.2016, 13:09

Oder die Schwester der Frau des Bruders.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle in einer ähnlichen Sache steht es nicht unter einer Straftat, mit dem Ehepartner eines Geschwisterteils zusammen zu kommen.

PatrickLassan  18.02.2016, 19:47

Es würde mich wundern, wenn so etwas überhaupt vor dem OLG landet, da es ein ziemlich eindeutiger Sachverhalt ist.

Verwalter12  18.02.2016, 20:00
@PatrickLassan

Tja, da ich beim Oberlandesgericht Celle tätig bin, kann ich es mit zunehmender Sicherheit bestätigen. Genauere Infos darf und möchte ich auch nicht hier nennen. Auch nicht wieso der Fall in der OLG-Instanz verhandelt wurden ist. 

AalFred2  19.02.2016, 13:12
@Verwalter12

Auf was nimmt die Sicherhheit denn zu? Von -100% auf -99,99999%?

Verwalter12  20.02.2016, 23:08
@AalFred2

Es ist sicher, mehr sage ich nicht. Außerdem reicht es aus zu sagen, dass es nicht strafbar ist. Mehr braucht da nicht hinterbohrt zu werden.

AalFred2  22.02.2016, 08:52
@Verwalter12

Es ist Unsinn. Dein Deutsch ist auch ein Katastrophe.

Verwalter12  22.02.2016, 20:32
@AalFred2

Mein Deutsch ist göttlich, ich hatte in Deutsch immer eine 1. Du kennst es nur nicht, weil ich es so gut grammatikalisch ausgedrückt habe, dass du damit nicht klar kommst. Du hattest garantiert immer eine 6, also heul doch woanders du Nerd. 

Verwalter12  22.02.2016, 20:38
@Verwalter12

Außerdem war alles korrekt, also ist deine Kritik unberechtigt. Du kritisierst mich nur, weil du auf meine göttliche Rechtschreib- und Grammatikfähigkeit neidisch bist. Also heule woanders.

AalFred2  23.02.2016, 08:34
@Verwalter12

Ach Kleiner, wo hattest du eine 1? Auf der Baumschule?

Einen Begriff wie hinterbohrt beispielsweise gibt es in der deutschen Sprache nicht.

Ansonsten ist dein Gelaber inhaltlich immer noch Stuss.

AalFred2  23.02.2016, 08:35
@Verwalter12

Ehrlich?

Außerdem war alles korrekt. Also ist deine Kritik unberechtigt.

Da sit nicht göttliches zu erkennen

Verwalter12  23.02.2016, 20:55
@AalFred2

Die Baumschule war garantiert deine Schule, ich habe hingegen eine 1 in Deutsch, also heul nicht rum, ok Kleiner. Geh woanders herum nörgeln, Kleiner.

AalFred2  25.02.2016, 08:56
@Verwalter12

Bist du jetzt etwa sauer auf mich? Komm, drück nochmal deinen Teddy, kuschel ein bisschen mit Mama und trink eine warme Milch. Dann sieht die Welt schon wieder besser aus.

Ansonsten Mr. 1 auf der Baumschule:

Die Baumschule war garantiert deine Schule. Ich habe hingegen eine 1 in Deutsch. Also heul nicht rum, ok, Kleiner. Geh' woanders herum nörgeln, Kleiner.

Grammatik: 6

Also ich weiß nicht, was du und die Leute hier unter "Schwägerin von seinem Bruder" versteht.

Ich bin A. Mein Bruder ist B. B heiratet C. Diese hat eine Schwester D.

Die Schwägerin meines Bruders B ist also D.
Denn "Schwager" oder "Schwägerin" sind für den Mann die Geschwister der Ehefrau. Also wenn ich heirate, sind alle Geschwister meiner Ehefrau meine Schwäger oder Schwägerinnen. Die haben aber nichts mit meinen eigenen Geschwistern zu tun. Meine eigenen Geschwister wiederum sind die Schwäger meiner Frau.

A ist mit D weder verwandt noch verschwägert. Natürlich können sie zusammen sein. Ich habe zwei Onkels (also Brüder), die zwei Schwestern geheiratet haben. Jeder von den beiden ist mit der Schwägerin seines Bruders verheiratet.

Ich denke gesetzlich gibt es da keine Hürden, da ihr nicht in gerader Linie verwandt seid. Denke du kannst dich da auf § 1589 BGB stützten "Personen, deren eine von der anderen abstammt, sind in gerader Linie verwandt. Personen, die nicht in gerader Linie verwandt sind, aber von derselben dritten Person abstammen, sind in der Seitenlinie verwandt. Der Grad der Verwandtschaft bestimmt sich nach der Zahl der sie vermittelnden Geburten."

Allerdings sind moralische Aspekte anders zu bewerten als gesetzliche, wobei ich auch hier nicht wirklich Anhaltspunkte erkennen kann die eine Beziehung zu einer Schwägerin als moralisch verwerflich deklarieren würden.

Klar geht das, wüsste nicht was dagegen sprechen sollte.