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Ist es einer 14 jährigen erlaubt mit einem 30 jährigen zusammen zu sein ? Wie weit darf man gehen ?

gefragt von Swetty13Dreams am 09.06.2009 um 14:35 Uhr

Ich kenne jemanden (Mädchen; 14 Jahre) die bei einem Event mit einem 30 jährigen Mann geknutscht und Nummern ausgetauscht haben. Ist das erlaubt oder kann das gesetzlich bestraft werden ? Ist Sex auch schon erlaubt ?? Oder nicht ?


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anonym
beantwortet von Filialleiter78 am 9. Juni 2009 14:36
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Nein, der soll bloß die Finger von der lassen... das ist ja widerlich.

Kommentar von 5421837612f4a0496387a94242b64e23smallwhopper am 9. Juni 2009 14:38

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz ist zum Beispiel nach §7 Strafgesetzbuch VIII ist ein Mensch ein Kind, wer das 14. Lebensjahr noch nicht erreicht hat.


guslan
beantwortet von guslan am 9. Juni 2009 15:31
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Laut Gesetz, bei einem 14-15 Jährigen Kind, darf der Partner nicht älter als 21 Jahre alt sein.
http://www.filmpirat.de/sexunterjugendlichen.html


DieGuteKim
beantwortet von DieGuteKim am 9. Juni 2009 14:36
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Nein, definitiv nicht!!!!!!!


KleinerEinstein
beantwortet von KleinerEinstein am 9. Juni 2009 14:36
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Nein ... Also die Liebe kann man nicht verbieten, aber Sex mit Minderjährigen wird bestraft mit 6-9 Jahren Haft.

Kommentar von donniedonut am 9. Juni 2009 14:42

auf § 182 StGB Sexueller Missbrauch von Minderjährigen steht bis zu 3 bzw. 5 Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe.


Feathi
beantwortet von Feathi am 9. Juni 2009 14:36
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es ist gesetzlich verboten!!! Sie ist ein KIND, wenn die eltern ihn anzeigen könnte er in knast kommen, und zwar zurecht


Denise180685
beantwortet von Denise180685 am 9. Juni 2009 14:37
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verführung minderjähriger


CherryCrush
beantwortet von CherryCrush am 9. Juni 2009 14:38
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mit 14 darf man sex mit einem 16 jährigen haben. ab 16 ist das alter des partners dann egal.


geniesserin
beantwortet von geniesserin am 9. Juni 2009 14:36
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das ist strafbar!


Tomgiraffe
beantwortet von Tomgiraffe am 9. Juni 2009 14:36
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Das ist Mißbrauch Minderjähriger


svanny
beantwortet von svanny am 9. Juni 2009 14:37
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Sexueller Kontakt ist bei diesem Altersverhältnis nicht erlaubt und strafbar. Ansonsten auch sehr fragwürdig.


anonym
beantwortet von Amare am 9. Juni 2009 14:37
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Nein es ist strafbar. Es fälllt unter "Verführung von Minderjährigen"... Rate Deiner Freundin sie soll das lieber lassen. Der Mann könnte richtig Ärger deswegen bekommen...


finchen012
beantwortet von finchen012 am 9. Juni 2009 14:38
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der 30 järige macht sich strafbar wenn es zu sex kommen sollte,das ist verführung minderjährige


Shark
beantwortet von Shark am 9. Juni 2009 14:38
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  1. Bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres gilt man in Deutschland als "Kind". Der sexuelle Kontakt mit Kindern unter 14 Jahren ist strafbar. Bereits einfache sexuelle Handlungen (Küssen, Streicheln etc.) werden gemäß § 176 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis zu 10 Jahren bestraft. 5. Wie der Begriff "sexuelle Handlungen" konkret definiert ist, ist in vielen Fällen umstritten. Der Kuss auf den Mund beispielsweise fällt auf jeden Fall unter den Begriff "sexuelle Handlung" ebenso wie Berührungen im Intimbereich. Bei dem von Ihnen angesprochenen "Knutschen" wird teilweise sogar die Auffassung vertreten, dass es sich nicht nur um einen einfachen sexuellen Mißbrauch handeln kann, sondern sogar um einen sexuellen Mißbrauch im besonders schweren Fall.solange das Mädchen jünger als 14 ist, droht eine harte Bestrafung wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern
    • solange das Mädchen jünger als 16, aber älter als 13 ist, droht eine Verurteilung nur unter bestimmten Umstände, die nach Ihrem Vorbringen aber wohl nicht ersichtlich sind.
    • Für die strafrechtliche Beurteilung spielt das Einverständnis des Mädchens keine Rolle.

Von einer Beziehung zum jetzigen Zeitpunkt kann ich daher nur dringendst abraten.


anonym
beantwortet von fabiennchen am 9. Juni 2009 14:38
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mit Sicherheit kann er bestraft werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Was für ein Pädophiler der mit 30, 14-Jährige anbaggert!!!???!!!!


anonym
beantwortet von heinzheinzheinz am 9. Juni 2009 14:38
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Normalerweise ist es ab 14 Jahren straffrei; jedoch kann es strafbar sein, wenn ein sog. Schutzbefohlener (Lehrer,Ausbilder etc.) betroffen ist.

  1. Grundsätzlich sind sexuelle Kontakte zu Personen ab 14 aufwärts nicht mehr verboten.

  2. Ein Abhängigkeitsverhältnis, bzw ein Schutzbefohlenenverhältnis kann ich der bisherigen Schilderung nicht entnehmen.

  3. Händchenhalten, Umarmungen und Kaffeetrinken ist kein sexueller Kontakt. Was das Küssen betrifft, kommt es darauf an. Unter Umständen kann das ein sexueller Kontakt sein, aber dazu müßte auch das erfüllt sein, was ich unter 2. schrieb.

Daher --> Keine Straftat

Kommentar von Simple_avatar3smallmichii94 am 9. Juni 2009 14:40

das stimmt nicht!

Kommentar von heinzheinzheinz am 9. Juni 2009 14:45

Begründung bitte! Nicht einfach schreiben, STIMMT NICHT.

Kommentar von heinzheinzheinz am 9. Juni 2009 14:48

Kommentar von heinzheinzheinz am 9. Juni 2009 14:50

Quelle von hier: 123recht.net


finchen012
beantwortet von finchen012 am 9. Juni 2009 14:40
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der 30 jährige macht sich strafbar wenn es zu sex kommen sollte,das ist verführung minderjährige ,sie soll die finger davon lassen,er viel zu alt für sie


Eublepharis
beantwortet von Eublepharis am 9. Juni 2009 14:36
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denke mal nicht


akademikus
beantwortet von akademikus am 9. Juni 2009 14:36
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ich würde dem 30 jährigen raten seine finger von dem mädel zu lassen... das ist keine grauzone sonder kann böse folgen haben...


Prinzessinelli
beantwortet von Prinzessinelli am 9. Juni 2009 14:36
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nicht erlaubt..sex erst ab 18 jahren..

Kommentar von E92be612355df616e995ca0eaf12e350smallAglajana am 9. Juni 2009 14:38

Ab 16 :)


anonym
beantwortet von OrgaXIIIRoxas am 9. Juni 2009 14:37
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das ist verboten........und krank


Arwen45
beantwortet von Arwen45 am 9. Juni 2009 14:37
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Wenn der Kerl ein paar Jährchen in den Bau möchte, dann soll er mal mit dem Kind weiter machen, aber was ist das für ein Mädchen, dass überhaupt auf so einem Event ist und mit einem erwachsenen Mann rummacht.


anonym
beantwortet von allesist am 9. Juni 2009 14:37
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Sex ist nicht erlaubt. Küsse, etc. die nicht als Sexuelle Belästigung angesehen werden (einverständnis der 14-Jährigen), sind erlaubt.

Jedoch... bei solch einem Altersunterschied würde ich deiner Freundin mal Fragen, ob Sie vll. doch nicht dazu gezwungen wurde.

Kommentar von E92be612355df616e995ca0eaf12e350smallAglajana am 9. Juni 2009 14:39

Nun ja, man sollte nicht immer vom Altersunterschied auf Zwang schließen. Mein Mann ist auch um einiges älter als ich...

Aber in diesem Falle, wenn ein Part noch minderjährig ist, dann fällt das unter sexuelle Belästigung, bzw Verführung Minderjähriger wenn es zu mehr kommen sollte.


Lilly69
beantwortet von Lilly69 am 20. Juli 2009 13:57
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es ist definitiv verboten und strafbar .. missbrauch von minderjährigen .. ich unterstelle dem mal eine gewisse pädophile neigung ..


Swisspol
beantwortet von Swisspol am 4. August 2009 09:03
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Ein Dreissigjähriger macht sich Strafbar mit einer 14 Jährigen zu Schmusen.Das weiss der auch selber, ich hoffe nicht er hat auch noch Geschlafen mit Ihr.


alphadevil
beantwortet von alphadevil am 26. Oktober 2009 16:35
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