Hallo an alle,
z.B. wenn jemand, wie man es imemr in den Filmen sieht, im Wasser am Ertrinken und jemand ihn einen Zettel hinhält, den er unterschreiben soll. z.B. Dass er ihm sein ganzes Vermögen gibt. Wenn es ungültig ist, mit welcher Begründung?
Gruß Jermuk
§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung
(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.
(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.
Ein solcher Vetrag ist ungültig, weil er keine Willenserklärung des Unterzeichenden ausdrückt, sondern unter Zwang unterschrieben wurde.

klar ist die ungültig. Mußt Du nur beweisen können, daß das unter Zwang war.
Aber wo steht das im Gesetz?
adler1234 am 28. September 2009 20:38 Wie ich schon schrieb, nur was notariel begläubigt wurde, ist rechtens.
...und wie ich schon schrieb, ist das im allgemeinen nicht richtig!
adler1234 am 28. September 2009 20:42 Geht auch nicht ums allgemeine, sondern ums Vermögen.
was soll denn der mist mit dem notar
adler1234 am 28. September 2009 20:43 Weil es um Geld geht!!!!!!!!!!!!!
helrich am 28. September 2009 20:48 In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit - es bedarf eben nicht immer einer notariellen Beglaubigung.
helrich am 28. September 2009 20:45 BGB § 138 Nichtigkeit bei Ausbeutung einer Zwangslage
(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

Ich denke die Unterschrift ist gültig! Das beste Beispiel sind doch die Zeitungsabbos bei denen du etwas unterschreibst was du nicht siehst und dann zwei Jahre ein Zeitschriftenabbo hast.
Unter Zwang ist keine Unterschrift gültig. Der Nachweis ist prompt anzufechten.

Komische Frage. Auf jeden Fall ungültig. Da kannst du gerichtlich vorgrhrn. Eigentlich ist nur gültig, was auch notariel beglaubigt wurde.
Aha ? Wenn Du im Supermarkt einen Liter Milch kaufst, gehst Du dann jedesmal mit dem Geschäftsführer zum Notar ?
kommt drauf an, man kann verträghe schließen so viel man möchte
adler1234 am 28. September 2009 20:42 Aber nicht um das Vermögen/Erbe/Geld. Das ist alles nicht rechtens und erfordert ein Notar.
Das ist doch Schwachsinn! Ein Testament beispielsweise ist auch ohne notarielle Beglaubigung rechtswirksam.
Kannst Du denn Fall schildern so wie er sich zugetragen hat? Würde die Beantwortung erleichtern...
Dasss war jetzt ein Beispiel. Noch eins: Wenn ich dir jetzt eine Pistole an die Schläfe drücke und dich zwinge einen Vertrag zu unterschreiben.
Ist nicht gültig, da die person in solch einer situation nicht herr seiner sinne war, er schwebte schließlich in lebensgefahr
nein, wobei das zu beweißen wäre. da der täter solange unschuldig ist bis seine schuld bewiesen wurde.
VIEELEN DANK! Den Paragraphen habe ich gesucht.