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Ist eine "erzwungene" Unterschrift gültig?

gefragt von Jermuk am 28.09.2009 um 20:33 Uhr

Hallo an alle,

z.B. wenn jemand, wie man es imemr in den Filmen sieht, im Wasser am Ertrinken und jemand ihn einen Zettel hinhält, den er unterschreiben soll. z.B. Dass er ihm sein ganzes Vermögen gibt. Wenn es ungültig ist, mit welcher Begründung?

Gruß Jermuk

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Recht x 35.363 Unterschrift x 132

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anonym
beantwortet von rebew am 28. September 2009 20:44
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Hilfreichste Antwort

§ 123 BGB Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung

(1) Wer zur Abgabe einer Willenserklärung durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimmt worden ist, kann die Erklärung anfechten.

(2) Hat ein Dritter die Täuschung verübt, so ist eine Erklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben war, nur dann anfechtbar, wenn dieser die Täuschung kannte oder kennen musste. Soweit ein anderer als derjenige, welchem gegenüber die Erklärung abzugeben war, aus der Erklärung unmittelbar ein Recht erworben hat, ist die Erklärung ihm gegenüber anfechtbar, wenn er die Täuschung kannte oder kennen musste.

Kommentar von Jermuk am 28. September 2009 20:46

VIEELEN DANK! Den Paragraphen habe ich gesucht.


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anonym
beantwortet von kruemel70 am 28. September 2009 20:36
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Ein solcher Vetrag ist ungültig, weil er keine Willenserklärung des Unterzeichenden ausdrückt, sondern unter Zwang unterschrieben wurde.

Kommentar von Jermuk am 28. September 2009 20:41

Aber wo steht das im Gesetz?

Kommentar von kruemel70 am 28. September 2009 20:43

Da gibt es viele Stellen. Schau beispielsweise mal im BGB §§ 116-144.


helrich
beantwortet von helrich am 28. September 2009 20:35
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klar ist die ungültig. Mußt Du nur beweisen können, daß das unter Zwang war.

Kommentar von Jermuk am 28. September 2009 20:35

Aber wo steht das im Gesetz?

Kommentar von 9b94ddbe029c53d4edcb947dcdc0e7a8smalladler1234 am 28. September 2009 20:38

Wie ich schon schrieb, nur was notariel begläubigt wurde, ist rechtens.

Kommentar von kruemel70 am 28. September 2009 20:39

...und wie ich schon schrieb, ist das im allgemeinen nicht richtig!

Kommentar von 9b94ddbe029c53d4edcb947dcdc0e7a8smalladler1234 am 28. September 2009 20:42

Geht auch nicht ums allgemeine, sondern ums Vermögen.

Kommentar von M1234567 am 28. September 2009 20:40

was soll denn der mist mit dem notar

Kommentar von 9b94ddbe029c53d4edcb947dcdc0e7a8smalladler1234 am 28. September 2009 20:43

Weil es um Geld geht!!!!!!!!!!!!!

Kommentar von B36a6ad741c6447c4597e6d6b2d9b415smallhelrich am 28. September 2009 20:48

In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit - es bedarf eben nicht immer einer notariellen Beglaubigung.

Kommentar von B36a6ad741c6447c4597e6d6b2d9b415smallhelrich am 28. September 2009 20:45

BGB § 138 Nichtigkeit bei Ausbeutung einer Zwangslage

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


norbi21
beantwortet von norbi21 am 28. September 2009 20:37
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Ich denke die Unterschrift ist gültig! Das beste Beispiel sind doch die Zeitungsabbos bei denen du etwas unterschreibst was du nicht siehst und dann zwei Jahre ein Zeitschriftenabbo hast.

Kommentar von M1234567 am 28. September 2009 20:39

da ist man ja selbst schuld, weil man sich nicht alles richtig durchgelesen hat

Kommentar von Jermuk am 28. September 2009 20:49

Jep, nicht zu vergleichen mit an die Schläfe drücken einer Pistole


anonym
beantwortet von Kellerassel am 28. September 2009 20:37
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Unter Zwang ist keine Unterschrift gültig. Der Nachweis ist prompt anzufechten.


adler1234
beantwortet von adler1234 am 28. September 2009 20:36
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Komische Frage. Auf jeden Fall ungültig. Da kannst du gerichtlich vorgrhrn. Eigentlich ist nur gültig, was auch notariel beglaubigt wurde.

Kommentar von kruemel70 am 28. September 2009 20:38

Aha ? Wenn Du im Supermarkt einen Liter Milch kaufst, gehst Du dann jedesmal mit dem Geschäftsführer zum Notar ?

Kommentar von 9b94ddbe029c53d4edcb947dcdc0e7a8smalladler1234 am 28. September 2009 20:39

Es geht um das Vermögen, nicht um die Milch.

Kommentar von kruemel70 am 28. September 2009 20:40

...ich sehe schon, Du hast es nicht verstanden!

Kommentar von M1234567 am 28. September 2009 20:38

kommt drauf an, man kann verträghe schließen so viel man möchte

Kommentar von 9b94ddbe029c53d4edcb947dcdc0e7a8smalladler1234 am 28. September 2009 20:42

Aber nicht um das Vermögen/Erbe/Geld. Das ist alles nicht rechtens und erfordert ein Notar.

Kommentar von kruemel70 am 28. September 2009 20:46

Das ist doch Schwachsinn! Ein Testament beispielsweise ist auch ohne notarielle Beglaubigung rechtswirksam.

Kommentar von Jermuk am 28. September 2009 20:48

Aber nur 3 Monate :-(

Kommentar von kruemel70 am 28. September 2009 20:51

Das gilt aber nur für Nottestamente, die es in der Praxis aber kaum noch gibt...!


anonym
beantwortet von Sally2809 am 28. September 2009 20:36
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Kannst Du denn Fall schildern so wie er sich zugetragen hat? Würde die Beantwortung erleichtern...

Kommentar von Jermuk am 28. September 2009 20:38

Dasss war jetzt ein Beispiel. Noch eins: Wenn ich dir jetzt eine Pistole an die Schläfe drücke und dich zwinge einen Vertrag zu unterschreiben.


anonym
beantwortet von M1234567 am 28. September 2009 20:35
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Ist nicht gültig, da die person in solch einer situation nicht herr seiner sinne war, er schwebte schließlich in lebensgefahr


anonym
beantwortet von ModelD am 28. September 2009 20:35
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nein, wobei das zu beweißen wäre. da der täter solange unschuldig ist bis seine schuld bewiesen wurde.


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