Ist eine Einbürgerung nach 7 Jahren möglich(Asylberechtigter)
Hallo an alle,
ist eine Einbürgerung nach 7 Jahren und 3 Monaten möglich? Ich bin in Oktober 2007 in die BRD eingereist und wurde nach einem Asylantrag als Asylberechtigter nach § 16a GG anerkannt. Zurzeit besitze nach § 26 Abs. 3 AufenthG eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Da ich als Asylberechtigter anerkannt bin, sollte eine Einbürgerung laut Gesetzt bereits nach 6 Jahren möglich sein. Als ich bei der Behörde den Antrag stellen wollte, wurde mir mitgeteilt, dass es erst nach 8 Jahren möglich sei, oder ich soll einen Integrationskurs besucht haben. Diesen Integrationskurs habe ich jedoch nicht besucht. Dafür aber inzwischen fleißig Deutsch gelernt und meine Ausbildung beendet. Meine Ausbildung wird Staatlich nicht anerkannt. Das auch stellte sich später nach der Ausbildung fest. Fest angestellt. B1 habe ich bereits und die B2 Prüfung habe ich gestern gemacht, weiß aber nicht, ob ich die geschafft habe. Nun zur der Frage. Hat mir der Mitarbeiter der Behörde die Wahrheit erzählt, oder machen sie es mir nur schwer? Soll ich mir einen Anwalt suchen, oder würde das überhaupt was bringen? Jeder Antwort würde mir helfen.
3 Antworten
Für die Einbürgerung nach 6 Jahren musst du einen Nachhaltig gesicherten Lebensunterhalt nachweisen. Bedeutet:
60 Monate Rentenversicherungsbeiträge (5Jahre)
in den lettzten Jahren und auch zukünftig kein Anspruch auf ALGII (Harz IV)
ungekündigtes unbefristetes Arbeitsverhältnis
keine erheblichen straftaten
B1 ist ausreichend, hinzuz kommt der Einbürgerungstest (nur der Test - i-kurs ist quatsch, dessen ziel ist B1)
Wenn du das alles erfüllst würde ich einen Antrag stellen und notfalls Klagen.
Wenn nicht: Mit B2 geht es auch nach 6 Jahren bei absoluter unbescholtenheit (§10 II Stag), mit I-Kurs nach 7 Jahren
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Mit nem befrisdteten Vertrag wäre es möglich wenn das branchenüblich wär und bereits mindestens die 2te Verlängerung und chef bescheinigt ja wird weiter verlängert - dann höätte die Behörde zumindest ermessen und könnte ne prognose stellen (Beispiel Ärzte). Ohne das get es nicht.
@Celinastaxi:
Deine Antwort erscheint mir voll durchfantasiert. Die Verkürzung auf weniger als 8 Jahre Aufenthaltszeit hängt ab, von der Teilnahme an einem Integrationskurs (7 Jahre) und dem Vorliegen besonderer Integrationsleistungen, insbesondere was den Erwerb von deutschen Sprachkenntnissen betrifft (6 Jahre).
Man muss dem Fragesteller also raten, auf jeden Fall einen Integrationskurs zu absolvieren. Alles andere, besonders die 60 Monate Rentenversicherung, ist Unsinn oder sind allgemeine Bedingungen für die Einbürgerung, die nichts mit der Anwesenheit zu tun haben. Das Ausländeramt muss sich nur davon überzeugen lassen, dass der Antragssteller in der Lage ist, sich und seine Unterhaltsberechtigten auf Dauer ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel zu unterhalten. Das kann der Fall sein durch eigene Arbeitseinkünfte (auch selbständige, d.h. ohne Rentenbeiträge), aber auch durch Vermögen oder durch Unterhaltsansprüche. Näheres regelt das Gesetz, nämlich § 10 des Staatsbürgerschaftsgesetzes. Dass einzelne Ausländerämter eine gewisse Anzahl von Rentenversicherungsbeiträgen als Indiz für die "geordneten wirtschaftlichen Verhältnisse" benutzt, mag ja sein. Im Gesetz steht das jedenfalls nicht, vielleicht in irgendwelchen Ausführungsbestimmungen, dann aber mit Sicherheit nur als Empfehlung für die Ämter.
Machen Sie den Integrationskurs, dann können Sie den Einbürgerungsantrag schon nach 7 Jahren stellen. Wenn Sie zusätzlich schon sehr gut Deutsch sprechen, sogar schon nach 6 Jahren.
Das steht im Paragraf 10 des Einbürgerungsgesetzes. Da stehen auch alle anderen Bedingungen. Die meisten Auskünfte, die Sie in diesem Forum erhalten, sind wahrscheinlich falsch, d.h. sind Meinungen, die die Antwortgeber irgendwo aufgeschnappt haben. Was gilt, ist das Gesetz, auch für die Beamten, die Ihren Antrag zu entscheiden haben. Das kennzeichnet einen Rechtsstaat.
Einbürgerungstest schon gemacht und fehlerfrei bestanden. Mein Arbeitsvertrag ist jedoch befristet