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Ist ein Verrechnungsscheck übertragbar?

gefragt von Babyblue am 11.09.2007 um 14:58 Uhr

nach der heizkostenabrechnung haben meine mitbewohnerin und ich stolze 100 euro zurückerstattet bekommen. unser vermieter hat uns einen verrechnungsscheck über die summer geschickt, der aber leider auf meine mitbewohnerin ausgestellt ist. die ist leider für drei monate im ausland, ich kann aber das geld gerade ziemlich gut gebrauchen. gibt es eine möglichkeit, den scheck auf mich zu übertragen, wenn sie mir z.b. eine vollmacht zufaxt? oder muss ich den vermieter bitten, den scheck neu auszustellen?


Reply


anonym
beantwortet von Regenmacher am 11. September 2007 15:04
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Lege den V-Scheck deiner Bank vor und lass ihn auf dein Konto einzahlen. Auf dem Scheck steht zwar der Name deiner Mitbewohnerin, aber auch der Zusatz: An Überbringer.

D.h., dass die Bank das Geld nicht sofort auszahlen darf, aber deinem Konto gutschreiben kann und wird sie machen.


Patron
beantwortet von Patron am 11. September 2007 17:05
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wenn der zusatz in kleinen buchstaben "oder überbringer" nicht durchgestrichen ist, nimmt deine bank den scheck an und schreibt in dir gut.


Katzentatze
beantwortet von Katzentatze am 11. September 2007 15:01
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Da wirst du deinen Vermieter bitten müssen, einen neuen auf dich auszustellen. Ein Verrechnungscheck ist ja damit gesichert, das er auf eine bestimmte Person ausgestellt ist. So kann er im Verlustfall nicht von Fremden genutzt werden.

Kommentar von Regenmacher am 11. September 2007 15:08

Fehler! Auf dem V-Scheck steht der Zusatz: Oder Überbringer

Kommentar von skaktus am 11. September 2007 16:05

Nein, sonst wäre es ja ein Orderscheck. Bei normalen V-Scheck spielen die Angaben über den potentiellen Empfanger keine Rolle. Ohnehin erfolgt die Gutschrift unter Vorbehalt und man kann i.d.R. noch nicht sofort über das Geld bar verfügen. Anders verhält sich das beim Barscheck, der aber wohl keine Rolle mehr spielt.


anonym
beantwortet von banker am 8. Dezember 2007 10:48
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Die zwei ersten Antworten sind FALSCH !

Auf einem Verrechnungsschenk steht nicht "an Überbringer" !

Der Verrechnungsschenk wird nur auf das Konto der der im Verrechnungsscheck genannten Person gutgeschrieben.

Wenn du früher an das Geld möchtest, dann musst du deinen Vermieter bitten, den Scheck auf dich auszustellen ( die Rückgabe des alten Schecks wird er als Gegenleistung verlangen ).


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