Ist ein Gutachteraussschuss für eine Stadt verpflichtend ?

3 Antworten

Ich glaube nicht, dass der Gutachterausschuß dir das Gutachten gänzlich verweigert hat. Ich denke, es gibt sehr lange Wartezeichen und deshalb hat  dir der Gutachterausschuß empfohlen, dich an einen privaten Gutachter zu wenden. Die Kommunen sparen Geld. Alle Behörden sind notorisch unterbesetzt. Das ist leider so.

Hallo, zunächst einmal zum Gutachterausschuss. Der Gutachterausschuss   ( das sind mehrere Immobilien Sachkundige)  haben die Aufgabe, den regionalen Einheitswert, an Hand der  in dieser Region getätigten Verkaufszahlen, Grundstücksgrößen und Verkaufserlöse zusammen zu tragen, um daraus einen allgemein gültigen Einheitswert für Grundstücke in dieser Region zu erarbeiten. Ändert sich ständig, weil die erlöse für zuletzt verkaufte Grundstücke nach oben gehen! Eine Immobilienbewertung "Wert" setzt sich immer aus Grundstückspreis, zuzüglich Bebauung (Haus), sowie bauliche Anlagen (Zäune, Wege, Garagen, Zwinger-Anlagen, usw.) die sich auf dem Grundstück befinden, zusammen, das ist aber nicht die Aufgabe eines Gutachterausschusses Immobilien samt Bebauung zu schätzen. Zur Bewertung ist folgendes zu berücksichtigen. Es gibt drei Möglichkeiten eine Immobilie (Haus) zu bewerten. 1. Berechnung des Wertes zur Zeit der Erstellung, 2. Zeitwert -Ermittlung, ist 1. minus Zeit, seit Erstellung, minus bauliche Mängel und 3. die Wirtschaftlichkeitsberechnung, bei Hotels, Gaststätten, Vermietung und Verpachtung. Zusammen mit dem Grundstücks- Einheitswert und den baulichen Anlagen ergibt es dann den Immobilienwert. Einheitswert für das Grundstück, kann unter Angabe des genauen Immobilienstandortes, Hs. Nr, Flurstück, Gemarkung, Flur Nr. dann auch telefonisch beim jeweiligen Gutachterausschuss abgefragt werden. Differenzierung bei der Abfrage, wie viel m² Bauland, Bauerwartungsland (ist aus dem B Plan ersichtlich) Gartenland und Unland gehören zum Grundstück. siehe Flächennutzungsplan, oder Flurkarte. 

2 Leute für die Bearbeitung sind übrigens normal. Die 2 Sachbearbeiter sind ja auch nicht der Gutachterausschuss, das sollte man schon wissen.

Es wird ja nicht verweigert, sondern auf eine lange Wartezeit verwiesen. Wenn man sich die als Erbberechtigter nehmen, gar die Kosten im mittleren vierstelligen Bereich dafür aus seinem Erbanspruch anteilig bezahlen möchte, nur zu.

Ist man denn so verstritten, dass man nicht auf annäherungsweise Ermittlung des Nachlassgegenstandes n. § 138 BewG ausweichen könnte?

G imager761