Ist dieses Verwarngeld in höhe von 30€ rechtens?

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10 Antworten

Hallo iponch,

leider bist Du ein wenig den falschen Weg gegangen. Wenn Du ein Verwarngeld zahlen sollst, dann gibt es da einen Anhörungsbogen und auch die Möglichkeit einen Widerspruch einzulegen. Wenn Du das machst, dann wird das Zahlungsziel bis zum Abschluss des Widerspruchs verschoben. Eigentlich ist das Zahlen des Verwarngeldes schon so etwas wie eine Schuldanerkenntnis. Deswegen denke ich, dass Du mit deinem Schreiben schlechte Karten hast.

Zusätzlich schreibt Dir das Amt ja, dass es keines weiteren Hinweises bedarf, da klar geregelt ist, dass man nicht auf dem Bürgersteig stehen darf. Ja es ist richtig, die Situation ist knifflig und die Bilder geben aufgrund der vielen Blätter nicht wirklich Aufschluss darüber wo der Gehweg beginnt und die Parkfläche aufhört. Aber leider schützt in Deutschland Unwissenheit vor Strafe nicht. Im Zweifel hätte ich da wohl eher nicht geparkt, denn Du parkst ja auch fast hinter der Baumbegrenzung.

Wie auch immer, ich bin der Meinung, dass Du deine Einspruchsfrist nicht genutzt hast und selbst wenn es ungerechtfertigt war, nun nicht mehr an dein Geld kommst. Der Vorwurf der Nötigung ist gegenstandlos, denn es ist vollkommen normal, dass das Amt einem einen Bescheid über das Verwarngeld auch mit Androhung von Mahnungen und Rechtsmitteln schickt. Das ist keine Nötigung das ist Business. Da hättest Du sonst vorher einen Anwalt einschalten müssen.

Liebe Grüße
DatSchoof

ich würde ein Verwarngeld immer annehmen das ist noch das einfachste, besser als ne Anzeige nen Strafverfahren punkte etc, ansonsten wenn du dich in deinem Recht so extremst verletzt fühlst kämpfe auch dafür

Hoegaard  22.12.2016, 17:43

Er hat doch schon bezahlt. Jetzt ist es zu spät.

Also ich kann dazu nur sagen.

Wenn der Mann neben mir aus dem Fenster im 5. Stock springt, spring ich doch nicht mit und wundere mich, dass ich tot bin?

Nur weil der Silberne dort auch parkt, heißt es nicht, dass es auch erlaubt ist.


Für mich ist es mehr als deutlich, dass du dort geparkt hast, wo niemand parken darf.

Außerdem hast du mit der Überweisung das Verwarngeld akzeptiert, du hättest im Vorfeld Beschwerde einreichen müssen.

iponch0 
Fragesteller
 22.12.2016, 18:37

blödes beispiel

Auf dem Foto ist ganz klar zu sehen, dass es kein Parkplatz ist, wo Du stehst. Wenn Du das im Dunkeln nicht sehen konntest, hast Du Pech gehabt.

Dein Einspruch konnte keinen Erfolg haben. Es bleibt die Tatsache, dass Du weder auf der Straße, noch auf einem Parkplatz geparkt hast. Ein Schild, dass das Parken auf der Grünanlage erlaubt, gibt es anscheinend nicht.

Dein 1.Argument Nötigung: Das Ordnungsamt hat die Aufgabe, Verwarngelder bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten zu verhängen. Daher hat es nicht rechtswidrig gehandelt. Es war keine Nötigung.

Dein 2. Argument alleinerziehender Vater: In Deutschland ist die Höhe der Verwarngelder weder einkommensabhängig, noch richtet sie sich nach den sonstigen privaten Lebensumständen. Daher hat das Ordnungsamt rechtskonform gehandelt, als es deine Lebensumstände bei der Höhe des Verwarngeldes nicht berücksichtigte.

Dein 3. Argument keine Sperrfläche ectr.: Es ist zweifelffrei eine Grünanlage, auf dem Foto gut zu erkennen. Das Auto steht erhöht, also nicht auf der Straße oder einem Parkplatz.

Dein 4. Argument schwarzer BMW ectr. stehen da auch: Für die Beurteilung deines Falles ist es völlig irrelevant, wieviele Falschparker dort stehen.

Dein 5. Argument, nicht über den Gehweg dahin gefahren: Es ist irrelevant, wie Du dorthin gekommen bist. Du standest dort, das reicht.

Mein Rat, akzeptiere, dass Du (und ein paar Andere) falsch geparkt haben. Ein Rechtsstreit ist teuer und aussichtslos. Falls Du mir nicht glaubst, geh mit dem Fall zu deiner Autorechtsschutzversicherung. Die Erstberatung ist kostenlos.

Keine öffentliche Parkfläche !Mfg.