IST DIESES MESSER VERBOTEN?
HI, ich wollte mal fragen ob dieses messer verboten ist zu führen?
das messer hat ein liner lock, das weiß ich und jeder schreibt etwas anderes ob nun diese art von arretierung (sorry die rechtschreibfehler) verboten ist oder nicht. es gibt ja verschiedene und soweit ich weiß ist aber diese art von arretierung erlaubt. Bitte um schnelle antwort würde mich freuen.
das übliche zeug mit 8.5cm klingenlänge weiß ich ja, es geht mir nur um die veriegelungs methode.
Mfg Alfie
5 Antworten
Alle Messer die einhändig zu öffnen sind UND dabei verriegeln (ob liner oder sonstwas) dürfen in D nicht geführt werden. Darunter fällt auch das Waltherschrottzeugs. BTW: 8,5cm hat damit NICHTS zu tun, genauso wie "handbreit".
Darunter fällt auch das Waltherschrottzeugs
Ich sag mal so, die Messer gehören nun wirklich nicht in die Oberklasse oder Mittelklasse, jedoch kosten sie halt auch nur 20€ und für 20€ sind sie okay. Sanrenmu oder Enlan Messer bieten zwar mehr zu demselben Preis, aber nun gut.
Früher hieß es einmal "Die Polizei - Dein Freund und Helfer" . Das ist auch heute noch so. Ich hatte ein ähnliches Problem mit meinem 22 cm Haumesser. Ich bin damit einfach zur Polizei gegangen und habe die gefragt, ob ich es führen darf. Ich habe eine Antwort bekommen, die ich nicht erwartet hatte, ging damit zum Rechtsanwalt und bekam diese Antwort bestätigt. Geh doch einfach zur Polizei. Du bezahlst diese Menschen dafür, daß sie Dir helfen, wenn es um rechtliche Belange geht. Übrigens: Ich darf meine 22cm Klinge führen. Und das steht in krassem Gegensatz zu dem, was viele Leute hier erzählen und aus dem Waffenrecht herauszulesen versuchen.
Übrigens: Ich darf meine 22cm Klinge führen.
Wenn du ein berechtigtes Interesse zum Führen hast. Steht in § 42a Abs.2 WaffG.
Das ist ein Einhandmesser. Einhandmesser dürfen seit 2008 grundsätzlich nicht mehr geführt werden. In deiner Wohnung also erlaubt, in der Öffentlichkeit ist der Transport in einem abgeschlossenen Behältnis erlaubt.
Dann bewirbt es der Hersteller mit Waffeneigenschaften. Die schwarze Beschichtung (Reflexionsschutz) wird als Waffeneigenschaft betrachtet. Wenn das Messer als Waffe gilt, dann ist der Besitz auch erst ab 18 erlaubt. Ist aber mit Absicht nicht so genau festgelegt, damit unsere Behörden immer Spielräume bei ihren Entscheidungen haben. Im Zweifel immer zu deinen Ungunsten.
Ich sag mal so. Du darfst es kaufen, aber nicht in der Hosentasche herumtragen, solange du nicht beweisen kannst, dass du es für einen bestimmten Zweck brauchst. Oder du verstaust es im Rucksack.
Oh stimmt..
das messer hat ein[en] liner lock, das[s] weiß ich und jeder schreibt etwas anderes ob nun diese art von arretierung (sorry die rechtschreibfehler) verboten ist
Das Führen von Einhandmessern ist dann verboten, wenn sie verriegeln, d.h. wenn man die Klinge erst zuklappen kann, wenn man irgendeine Art von Vorrichtung betätigt hat. Auf die Art der Verriegelung (Linerlock, Backlock, usw.) kommt es nicht an.
das übliche zeug mit 8.5cm klingenlänge weiß ich ja
Die Klingenlänge ist nur bei Sprinmgessern relevant.
PS: Das ist jetzt die wahrscheinlich 101. Frage zum Walther Black Tac.
Das reicht nicht. § 42a WaffG erlaubt nur den Transport in einem verschlossenen Behältnis, und das bedeutet: abschließbar. Das trifft auf die wenigsten Rucksäcke zu.