Ist die Cousine Erbberechtigt?

3 Antworten

Es kommt hier auf das Testament im Einzlenen an.

Im Testament verteilte er sein Geld an einiger gemeinnützige Träger.

Das kann ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung sein. U.U. ist das Testament auch unklar formuiert. Relativ klar wäre die Sache, wenn kongrete Summen genannt werden, also z.B. A bekommt X €  und B Y€. Dann würde es sich um Vermächtnisse handeltn, die vom Erben zu erfüllen sind. Sind im Testament keine Erben festgelegt würde die gesetzliche Erbfolge gelten.

Ergibt sich aus den Testament hingegen, das über den Nachlass im Ganzen verfügt werden soll, wäre eher von einer Erbeinsetzung auszugehen.

wenn im Test. Nur über Geld verfügt wurde, könnte sein, dass für das übrige Vermögen die gesetzliche Erbfolge gilt. Lassen Sie das Test. durch einen Anwalt darauf prüfen. Dann könnte der Cousin als nächster Verwandter zum Zuge kommen

Ja, sie wäre gesetzliche Erbin, wenn wirklich keine Verwandten mehr vorhanden wären. Allerdings hat der Cousin ja anscheinend im Testament andere Verfügungen getroffen. Man müsste nun prüfen, ob es sich bei dem "verteilten Geld" nur um Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen handelt. Das ist von hier aus aber nicht möglich. Das mündliche Versprechen der Wohnung hat aber auf keinen Fall rechtliche Auswirkungen.

soldo 
Fragesteller
 03.03.2016, 20:16

Was sind Vermächtnisse oder Erbeinsetzungen? Das das mündliche Versprechen keine Auswirkung hat wissen wir, aber wenn Sie Erbberechtigt wäre kann Sie vielleicht einen Teil bekommen.

Ronox  03.03.2016, 20:19
@soldo

Ein Vermächtnis begründet einen schuldrechtlichen Anspruch auf das Zugewendete. Der Vermächtnisnehmer ist aber kein Erbe. In diesem Fall  könnten die Einrichtungen z.B. von den Erben das im Testament erwähnte Geld fordern. Allerdings muss solch ein Testament oft ausgelegt werden, um zu ermitteln, ob es nun ein Vermächtnis oder eine Erbeinsetzung sein soll. Das gilt vor allem für handschriftliche Testamente. Notarielle Testamente sind meist ziemlich klar formuliert.