Ist der Nachtzuschlag in der Gastonomie gesetzlich geregelt?
Muss der AG immer einen Nachtzuschlag zahlen? Ich habe einmalig in der Gastronomie ausgeholfen, daher enstand auch kein wirklicher Arbeitsvertrag bzw. über Zuschläge war im Vertrag nichts vermerkt. Auf Nachfragen wurde mir gesagt, dass wäre nicht üblich Zuschläge zu zahlen. Da ich jedoch schon einmal in einer Gastronomie ausgeholfen hatte und dort Zuschläge bekam, würde ich nun gerne wissen, ob es reine Ermessenssache des AG ist. Meine Arbeitszeit war von 20.-02.30 Uhr. M.E. müsste doch ab 22 Uhr ein Zuschlag von 25% und ab 0.00 Uhr von 40% gezahlt werden?! Vielen Dank.
Es steht lediglich : Die Zahlung etwaiger Sondervergütung erfolgt im Einzelfall freiwillig..Fällt da der Nachtzuschlag auch drunter???
1 Antwort
Das ist eine Kannbestimmung: http://www.hoga-finanzbuchhaltung.de/steuerfreie-zuschlage-in-der-gastronomie-und-hotellerie/
Ausser der Tarifvertrag sagt dazu etwas und der Betrieb ist tarifpflichtig