Ist der höhere Kniestock zu genehmigen nach Bayerischer Bauverordnung?
Mein Neubau mit Erdgeschoss und Dachgeschoss hat im Werkvertrag einen Kniestock von 1 Meter. Die Dachneigung beträgt 45 Grad. Laut Bebauungsplan ist auf dem Grundstück ein Kniestock von maximal 75 cm zugelassen. Jedoch ist gleichzeitig die Bebauung des Grundstücks mit 2 Vollgeschossen plus Dachgeschoss zulässig.
Wäre der Kniestock von 1 Meter unter diesen Festsetzungen im Bebauungsplan trotzdem zu genehmigen nach der Bayerischen Bauverordnung beziehungsweise seht Ihr Erfolgsaussichten für eine Genehmigung?
Danke für Eure Antworten
1 Antwort
Wenn der Knistock maximal 75 cm betragen darf (ohne weitere Einschränkung), dann gilt das auch für Häuser mit 1 Vollgeschoss + Dachgeschoss. Die Abweichung vom Bebauungsplan ist zu beantragen. Wie die Chancen auf Genehmigung stehen, hängt von der Gemeinde und dem zuständigen Landratsamt ab. Bei manchen ist dies nicht möglich. Hier ist die einzige Chance eine Änderung des Bebauungsplans.
Der erste Schritt ist also bei der Gemeinde mündlich abzuklären, ob eine Chance auf Befreiung besteht.