Ist Arbeitsgericht kostenlos?

7 Antworten

manchmal umsonst, aber nicht unbedingt kostenfrei. Es können Gerichtskosten entstehen, die in der Regel bei dem Arbeitsgericht nicht hoch sind und etwa bei einer vergleichsweisen Regelung auch entfallen.

Falls Du einen Anwalt einschaltest, mußt Du, unabhängig von dem Ausgang der ersten Instanz, dessen Kosten übernehmen.

Hast Du keine Rechtsschutzversicherung kannst Du unter entsprechenden Voraussetzungen über einen Anwalt Prozesskostenhilfe beantragen.

Schließlich kannst Du auch ohne Anwalt über die Rechtsantragstelle Klage einreichen. Die letzten beiden Varianten sind in der Regel "kostenfrei"

solange du in der lage bist, dich selbst zu verteidigen, ist es kostenlos. bis auf ein paar ausnahmen helfen die richter auch in solchen fällen, dass klagende arbeitnehmer in der verhandlung nicht durch mangelnde rechts- und sachkenntnis nachteile erleiden.

und wenn du sehr gute karten hast, muss auch der beklagte arbeitgeber im falle des gewonnenen prozesses die kosten deines anwalts bezahlen. es lohnt isch also meistens, einen anwalt zu rate zu ziehen.

Familiengerd  10.11.2016, 12:36

solange du in der lage bist, dich selbst zu verteidigen, ist es kostenlos.

Das gilt aber nur für die obsiegende Partei.

Die unterlegene Partei hat die Gerichtskosten zu trage; die außergerichtlichen Kosten (sofern sie überhaupt angefallen sind)trägt jede Partei selbst.

Familiengerd  10.11.2016, 12:41

Ergänzung:

muss auch der der beklagte arbeitgeber im falle des gewonnenen prozesses die kosten deines anwalts bezahlen

Auch das ist falsch!

Di9e Kosten für einen beauftragten Anwalt hat in der 1. Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens jede Partei selbst zu tragen, unabhängig von seinem Ausgang.

Nein kostet Geld

Und jeder zahlt seine Aufwendungen selbst z.B. Anwalt - anders als z.B. beim Landgericht, wo der Verlierer alles zahlt.

DerHans  09.11.2016, 18:24

Verfahren vor dem Arbeitsgericht sind in der ersten Instanz kostenlos. Es besteht auch KEIN Anwaltszwang.

verreisterNutzer  09.11.2016, 18:31
@DerHans

Nur zur Klarstellung:

Wenn man allerdings in der ersten Instanz einen Rechtsanwalt beauftragt, muss man diesen (unabhangig davon, wer den Prozess gewinnt) selbst bezahlen.

Familiengerd  10.11.2016, 12:33
@DerHans

@ DerHans:

Dass das Verfahren in der 1. Instanz kostenlos sei, ist so allgemein formuliert falsch!

Auch in dieser Instanz hat die unterlegene Partei die Gerichtskosten zu tragen.

Lediglich die Anwaltskosten - sofern ein nicht vorgeschriebener Anwalt überhaupt eingeschaltet wurde - trägt jede Partei selbst.

Nein, du musst bezahlen, wenn du verlierst.

nur wenn man gewinnt,  in der Regel zahlt der Verlierer die Gerichtskosten