Inkasso-Unternehmen von OTTO.de beauftragt worden, was habe ich zu erwarten?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Komme aus der Inkassobranche

Wurde anscheinend an EOS übergeben

Aber keine Angst - Die Inkassogebühren lassen sich leicht einsparen und Forderungsinhaber ist nach wie vor Otto

Frage : Du hast hoffentlich die 100 direkt an Otto und nicht ans Inkassobüro überwiesen ?

Lass Dich nicht durch den Inkassogebührenrechner weiter unten verunsichern

Die rechtsprechung ist sehr inkassounfreundlich

(Link an Dein Postfach)

barb12345 
Fragesteller
 22.03.2014, 23:02

hey, vielen Dank für deine Antwort!! und danke für den Link, hilft mir echt sehr weiter. :)

ps. ja habe die 100€ an Otto direkt überwiesen…

rainerendres  23.03.2014, 00:09
@barb12345

OK das ist Gut - dann warte auf das angekündigte Inkassoschreiben und poste dann nochmal hier

p.s EOS ist eine 100 % Tochter von Otto

mepeisen  23.03.2014, 14:03
@rainerendres

Und genau weil es eine 100% Tochter ist, können die nicht behaupten, dass irgendwelche Gebühren als Schaden entstehen. Denn die Gebühren bekommt Otto als Gewinn ausgewiesen...

Also: Das Inkasso einfach ignorieren, wie hier empfohlen.

barb12345 
Fragesteller
 11.05.2014, 11:53
@mepeisen

habe den ursprünglichen Betrag mittlerweile an Otto bezahlt, hab seitdem weder von Otto noch von dem Inkasso-Büro etwas gehört oder per Post erhalten, auch keine Bestätigung der Zahlung oder so.

Ist es möglich, dass das Inkasso-Büro seine Inkasso-Gebühren immer noch fordert? Nicht dass die irgendwann mit nem Gerichtsverfahren anfangen oder mir noch mehr Gebühren für die nicht bezahlten Gebühren aufdrehen wollen?

Wie gesagt, hab keine Post mehr erhalten seitdem ich gezahlt hab, insgesamt waren es 2 Briefe vom Inkasso-Unternehmen, der letzte etwa Anfang April...

barb12345 
Fragesteller
 11.05.2014, 11:54
@rainerendres

habe den ursprünglichen Betrag mittlerweile an Otto bezahlt, hab seitdem weder von Otto noch von dem Inkasso-Büro etwas gehört oder per Post erhalten, auch keine Bestätigung der Zahlung oder so.

Ist es möglich, dass das Inkasso-Büro seine Inkasso-Gebühren immer noch fordert? Nicht dass die irgendwann mit nem Gerichtsverfahren anfangen oder mir noch mehr Gebühren für die nicht bezahlten Gebühren aufdrehen wollen?

Wie gesagt, hab keine Post mehr erhalten seitdem ich gezahlt hab, insgesamt waren es 2 Briefe vom Inkasso-Unternehmen, der letzte etwa Anfang April...

rainerendres  11.05.2014, 12:14
@barb12345

Eine Klage wg den EOS gebühren halte ich für extrem wenig wahrscheinlich

Allerdings kommen i.d.r. immer 2 oder 3 Briefe - da man versuchen wird die Inkassogebühren einzufahren

Danke für die Bewertung :)

Was genau heißt das denn jetzt?

Ein Inkassobüro hätte gerne Geld von dir.

Was habe ich zu erwarten?

Bettelbriefe mit rechtlichem Halbwissen.

Und wann?

Briefzustellungen erfolgen i.d.R. Dienstags bis Samstags.


Wichtig ist, dass die Hauptforderung gegenüber Otto beglichen wurde, sowie etwaige Mahngebühren (2,50 € pro Brief) und die Verzugszinsen. Der Rest ist belanglos.

barb12345 
Fragesteller
 11.05.2014, 11:54

habe den ursprünglichen Betrag mittlerweile an Otto bezahlt, hab seitdem weder von Otto noch von dem Inkasso-Büro etwas gehört oder per Post erhalten, auch keine Bestätigung der Zahlung oder so.

Ist es möglich, dass das Inkasso-Büro seine Inkasso-Gebühren immer noch fordert? Nicht dass die irgendwann mit nem Gerichtsverfahren anfangen oder mir noch mehr Gebühren für die nicht bezahlten Gebühren aufdrehen wollen?

Wie gesagt, hab keine Post mehr erhalten seitdem ich gezahlt hab, insgesamt waren es 2 Briefe vom Inkasso-Unternehmen, der letzte etwa Anfang April...

Jetzt kommen für einen Brief des Inkasso-Unternehmens min. weitere 100€ Kosten auf Dich so gewissenhaften Menschen zu.

barb12345 
Fragesteller
 22.03.2014, 19:38

okay danke für deine Antwort...ist das mit dem Inkasso-Unternehmen etwas gerichtliches und bin ich dann vorbestraft oder so?

sorry, komm mir echt doof vor, das zu fragen, ich hab nur keine Ahnung von sowas, hab gelesen Inkasso-Unternehmen sind "private" Unternehmen...?

Die wollen nur dein bestes... dein Geld. Nämlich die ursprüngliche Forderung und saftige Aufschläge. Ich würde diese Summe jetzt einfach direkt bezahlen und für die Zukunft draus lernen, dass man es so nicht macht.

barb12345 
Fragesteller
 22.03.2014, 19:39

jo, haste Recht... danke für die Antwort! weißt du in etwa die Höhe solcher Aufschläge? ich meine, sind das mehr so 50€ oder 200€ oder 1000€?

barb12345 
Fragesteller
 22.03.2014, 19:46
@KuarThePirat

super, danke für den Link!

rainerendres  22.03.2014, 20:51
@barb12345

Dürfen geht immer aber 85 € wären nicht mal durchsetzungsfähig wenn ein rechtrsanwalt schreiben würde

Hier ein neueres urteil

AG Dieburg Entscheidungsdatum: 20.07.2012 Aktenzeichen: 20 C 646/12

Leitsatz Die Geltendmachung von sog. Inkassokosten im Wege des Schadensersatzes verstößt regelmäßig gegen die Schadensminderungspflicht. (Auszüge) Nach ständiger Rechtsprechung des Amtsgerichts Dieburg sind Inkassokosten in aller Regel wegen eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht gem. § 254 BGB nicht zu erstatten. Anwaltskosten sind bei der Prüfung, ob ein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vorliegt, nicht zu berücksichtigen. Rechtsanwälte sind anders als Inkassounternehmen Organe der Rechtspflege. Das RVG kann deshalb zur Rechtfertigung von Inkassokosten nicht herangezogen werden. Es handelt sich hierbei um ein Sondergesetz, das nur für Rechtsanwälte anwendbar ist und diese als Teil der Rechtsordnung privilegiert.Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist.Dies ergibt sich auch aus einem qualitativen Unterschied. Der Anwalt hat die geltend zu machenden Ansprüche selbst zu prüfen und die Mandanten auf rechtlich unbegründete Forderungen hinzuweisen. Er haftet für seine Rechtsberatung, auf die sich der Mandant deshalb verlassen kann. Macht er bewusst unrechtmäßige Forderungen geltend, macht er sich neben dem Auftraggeber strafbar. Damit besteht auch für den Schuldner bis zu einem gewissen Grad eine Gewissheit der Rechtmäßigkeit der gegen ihn geltend gemachten Forderung. Inkassobüros prüfen die einzutreibenden Forderungen nicht. Hierzu besteht weder ein Wille der Auftraggeber noch eine Verpflichtung der Inkassounternehmen. Mangels juristischer Ausbildung fehlte es an der Fähigkeit der Inkassounternehmen und der Erlaubnis, da die Rechtsberatung den Rechtsanwälten per Gesetz vorbehalten ist. Die Kompetenz des von der Klägerin eingeschalteten Inkassounternehmens erhöht sich auch nicht durch ein eigenes Call-Center, in dem besonders geschulte Mitarbeiter vor allem telefonisch versuchen, gemeinsam mit den Versicherungsnehmern eine Möglichkeit der Regulierung der Angelegenheit zu erreichen.Es ist überhaupt nicht ersichtlich, dass Inkassounternehmen überhaupt eine für die Schuldner befriedigende Lösung finden wollen. Schließlich werden sie von den Gläubigern bezahlt und haben den Auftrag, möglichst viel Geld von den Schuldnern einzutreiben. Mangels Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderung wären sie auch gar nicht in der Lage Belange der Schuldner zu berücksichtigen. Selbst wenn die Schuldner die Forderung mangels finanzieller Mittel nicht begleichen können, werden deren Belange nicht berücksichtigt, sondern die Kosten weiter in die Höhe getrieben, indem kostenpflichtige Ratenzahlungsvereinbarungen abgeschlossen werden, ohne Rücksicht darauf, dass Zinsen die Forderung weiter erhöhen, und der Schuldner auch bei Zahlungen die Forderung nie wird vollständig tilgen können. Die von den Inkassounternehmen "besonders geschulten Mitarbeiter" haben die Aufgabe ihre durch die Schulungen erworbenen Kenntnisse zugunsten des Inkassounternehmens einzusetzen. Erfolge werden nicht dadurch erzielt, dass die Schuldner von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugt werden, sondern weil sie durch ständige Wiederholungen der "Nachteile" bei Nichtzahlung Ängste schüren und Schuldner zur Zahlungen bewegen, auch wenn die behaupteten Forderungen nicht berechtigt sind.

EXInkassoMA  23.03.2014, 00:14
@rainerendres

Hier noch eins aus 2014

****AG Pfaffenhofen, 1 C 61/14 Urteil vom 17.02.2014


  1. Bei einem Großanbieter von Telekommunikationsleistungen wie der Klägerin bedarf es keiner Zwischenschaltung eines Inkassoinstituts, da die Mahnungen und Folgeschreiben ohne weiteres durch das Personal der Klägerin gefertigt werden können.

  2. Auch das Argument, dass vorgerichtliche Anwaltskosten ggf. ansonsten erstattungsfähig wären, überzeugt nicht. Denn hier gilt die Argumentation des BGH gleichermaßen, wonach bei einem gewerblichen Großvermieter die Einschaltung eines Anwalts in einfachen Fällen wie dem vorliegenden nicht notwendig und deshalb auch nicht erstattungsfähig ist.

  3. Im Hinblick auf einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht nach § 254 Abs. 2 ist stets im Wege einer Einzelfallprüfung zu entscheiden, so dass sich eine grundsätzliche Entscheidung hierzu verbietet.

mepeisen  23.03.2014, 14:04
@barb12345

Nimm das bloss nicht ernst, was hier geschrieben wird. Inkassogebühren für außergerichtliche Mahnungen eines großen Unternehmens sind nicht erstattungsfähig. Die muss man nicht bezahlen.