In welchem Paragraph ist die Haftung bei Einzelunternehmer geregelt?

1 Antwort

Es gibt keinen einzelnen § in dem das geregelt ist:

Es ist zwischen "natürlicher" und "juristischer" Person zu unterscheiden = Rechtspersönlichkeit.

Die unbeschränkte PERSÖNLICHE Haftung einer NATÜRLICHEN Person ist der gesetzliche Normalfall - ohne eine persönliche Grundhaftung wäre eine Verpflichtung nichts wert.

Eine natürliche Person ist jeder Mensch.

Juristische Personen (z. B. GmbH, AG) haften zwar auch unbeschränkt, aber nur unbeschränkt im Hinblick auf das Gesellschaftsvermögen. Gemeint ist mit "beschränkt" also nur die beschränkte „Haftung“ ihrer Gesellschafter, da sie die Verbindlichkeiten der GmbH nicht persönlich schulden.

Im Grunde bedarf es also nur gesetzlicher Regelungen, die die unbeschränkte Haftung einschränken oder aufheben. In einigen Fällen erachtet es der Gesetzgeber als notwendig, explizit nochmals die unbeschränkte Haftung zu erwähnen.

Dies ist bei Einzelunternehmen allerdings nicht notwendig.