In der eigenen Küche selbstgemachte Kekse im Internet verkaufen. Ist das erlaubt?

7 Antworten

Wie die anderen schon sagen, Deine Küche und du selbst müssen ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllen und das wird regelmäßig kontrolliert. Es wäre praktisch, wenn Freunde oder Bekannte von Dir ein Restaurant, Kneipe o.ä. hätten und dir die Küche für eine Zeit günstig z.V. stellen würden. Für ein Hobby ist das aber alles viel zu aufwändig und kompliziert.

Es ist durchaus möglich, dass Du Deinem Arbeitgeber gegenüber Informationspflichtig bist, gucke mal in Deinem Arbeitsvertrag nach. Eine Bekannte von mir war als Kosmetikerin selbstständig und da hat der Arbeitgeber ganz klar verlangt, dass sie ihr Gewerbe abmeldet bevor sie bei ihm anfängt. In wie weit Arbeitgeber das dürfen oder nicht, weiß ich allerdings nicht!

Ruf am besten mal beim Gesundheitsamt und der Stadt an. Die können dir alle Fragen beantworten. Deinem Chef solltest du es vorsichtshalber sagen. Wenn es über eine bestimmte Stundenzahl geht, kann man es als Zweitjob sehen und du könntest Schwierigkeiten bekommen.

Beim Gewerbeamt können die dir weiterhelfen, aber mit Lebensmittel ist es nicht einfach. (siehe A. 1) ein kleiner Gewerbeschein kostet ca. 15-25€ (in Hessen).

Die üblichen Hygiene- und Verpackungsvorschriften, die vom Ordnungsamt (respektive von der Gewerbeaufsicht) auch kontrolliert werden.