Illegaler Download - Kann ich belangt werden?

6 Antworten

Also von meinem Anschluss wurde ein Film illegal herunter geladen.
Ich bekam Post von einer Anwaltskanzlei. Nennen wir sie mal Schnullenberg& Lenk und stellen wir uns vor die kommen aus Hamburg. In dem Brief wurde ich gebeten 850 Euro Schadensersatz zu zahlen. Da ich nichts getan habe, weigerte ich mich die Summe zu zahlen. Es folgte der gerichtliche Mahnbescheid und mein Widerspruch darauf. Anschließend wurde von der Kanzlei nachgebessert auf 500 Euro. Wiederum weigerte ich mich und so kam die Klageschrift. Alles wohlgemerkt ohne Anwalt.So weit so gut.

Da es nun vor Gericht ging und ich meine Unschuld beweisen konnte nam ich mir schließlich eine Anwältin. Die ganze Posse ereignete sich vor dem Amtsgericht Bochum. Meine Anwältin, die glaube ich über den zweiten Bildungsweg kam, hatte sich um 10 Minuten verspätet. So hielten der Vorsitzende, der gegnerische Anwalt (kam aus Dortmund) und ich einen kleinen Smaltalk. Irgendwie hatte ich das Gefühl das Ding ist schon gelaufen.Als es schließlich losging und ich gerade darlegen wollte,
dass ich Unschuldig bin, meinte der Vorsitzende das ist uninteressant. Ich sollte sagen wer dieses "Verbrechen" begangen hat. Auf gut deutsch: In Deutschland reicht es nicht wenn man seine Unschuld beweisen kann, nein man muss auch selber den Täter präsentieren.

In einem identischen Fall hat das Amtsgericht München klar für den Beklagten entschieden. Das interessierte den Vorsitzenden Richter am Amtsgericht Bochum jedoch wenig. Er sagte mir: "Wir sind hier in Bochum und nicht in München". Da ich selber Fachinformatiker bin, ist mir
je länger ich seiner Argumentation gefolgt bin, aufgefallen dass seine Informatikkenntisse  sich auf das ein und ausschalten des Computers beschränken.

Meine völlig überflüssige Anwätin sagte in 20 Minuten Verhandlung den bahnbrechenden Satz: Aber die Gerichtskosten werden geteilt.
 
Letztendlich kam es zu einem Vergleich bei dem ich 400 Euro Schadensersatz zahlen musste, die "halben Gerichtskosten" von 26 Euro und für meine "Anwältin" die bescheidene Summe von 457 Euro.
Jeder Schimpanse hätte mich besser vertreten.

Kurze Rede langer Sinn. Hätte ich die 500 Euro akzeptiert. Hätte vielleicht noch versucht zu drücken und hätte eine Ratenzahlung vereinbart, wäre ich besser bei weggekommen. Das gleiche  gilt für die Klägerin. Sie hat richtig Verlust gemacht.

Wenn man vor Gericht geht dann besser mit Gutachter und ohne Anwalt. Alles nur geldgierige Schmatotzer. Zu unseren Gerichten fällt mir der Begriff Bananenrepublik ein. Bessere Chancen hätte ich bestimmt in Weissrussland gehabt.

Wenn dein Freund das Schriftlich macht dann geht das bestimmt. Und falls es nicht geht bezahlst du es halt und er gibt dir hinterher das Geld.

Gleiches hatte ich ebenfalls schon (sogar gleicher Anwalt) mal. In diesem Tatbestand bist du sogenannter "Störer", da der Download über deinen Anschluss begangen wurde. Du kannst deinen Freund als Täter der Straftat angeben, allerdings musst du dies beweisen (oder bist auf seine Einsicht und ein Geständnis angewiesen). Streitet er alles ab, hast du ein Problem. In diesem Falle ist es ratsam mittels einem Rechtsanwalt eine modifizierte Unterlassungserklärung (Niemals die Originale!) auszuarbeiten und sich auf einen Vergleich zu einigen. Damit ist wenn die sich drauf einlassen der Strafbetrag geringer. Wer das nun allerdings zahlt musst du mit deinem Freund klären. Bin natürlich kein Anwalt, daher gebe ich keine 100%ige Versicherung auf meine Antwort. Viel Glück!

Geh auf jeden Fall zum Anwalt oder Verbraucherzentrale die schreiben sind meist nicht rechtens. Ich habe auch mal so ein schreiben bekommen ich habe anscheinend was runtergelaufen usw.usw. Ich bin zum Anwalt 2 Wochen später war alles erledigt hab sogar paar Monate später die Anwaltskosten wieder bekommen.

Soweit wie ich es noch im Kopf habe, wirst du belangt wenn ihr es nicht beweisen könnt das er es war. Es war dein Internet Anschluß und du hast dafür sorge zu tragen das so etwas nicht passiert. So würde ich es zumindest interpretieren weil du kannst auch ein 12 Jährigen sagen er soll sagen er war es, woher soll man wissen das er es am ende wirklich war?

Anwalt aufsuchen beraten lassen dann bist du auf der sicheren seite.

RaikaRe 
Fragesteller
 02.09.2015, 16:44

Er ist nun 18, spielt es keine Rolle, dass er es zugibt?