Ihnen gegenüber unterhaltsberechtigte Person/en

3 Antworten

das sind Personen, denen rechtlich Unterhalt zusteht, das wären in erster Linie die leiblichen Kinder, aber auch derzeitige und ehemalige Ehegatten, die kein eigenes ausreichendes Einkommen haben oder sogar Eltern, die vielleicht in einem Pflegeheim sind.

Jeder der von Dir rechtmäßig Unterhalt beanspruchen kann.

Ja, z.B. deine Eltern oder Kinder müsstest du bei Bedarf und wenn es dir möglich ist, unterstützen. Kommt auf deine finanzielle Lage drauf an. Aber fragt doch hier mal die "Experten:

http://www.finanzfrage.net/fragen/neue/1