Ich möchte mich selbständig machen trotz Privatinsolvenz

8 Antworten

hallo rolandush

du bist dir bewusst, dass du dich in eine gefährliche Grauzone begeben willst, sprich betrügen willst.

Wie du so schön bekundest, hast du infolge Privatinsolvenz einen Eid geleistet, dass du kein Vermögen mehr hast/besitzt. Demzufolge musst du alles, was du persönlich erwirtschaftest, deinen Gläubigern abführen. Da hilft dir auch keine Gründung einer GmbH, denn dann bist du Geschäftsführer und damit ein Angestellter der GmbH und damit Gehaltsempfänger und somit pfändbar. Ausserdem wären deine GmbH-Anteile sofort pfändbar.

Solltest du diesbezüglich an Strohmänner denken, begibst du dich in fremde Hände, die dir jederzeit einen Strick drehen könnten , gelinde gesagt.

Die einzige Möglihkeit, die ich so sehe ist die, dich mit deinem Insolvenzberater zsammenzusetzen , damit der die Gläubiger über deinen Vorschlag bzw. die entstehende Möglichkeit der schnelleren Schuldenregulierung informiert. Einer GmbH-Gründung durch dich steht m.ea. entgegen, dass du beim Notartermin eine eidesstattliche Versicherung abgeben musst, dass noch kein Insolvenzverfahren (oder ähnlich) gegen dich lief.

Und bei einer Privat-Firma (GBR) bist du jederzeit pfändbar, wenn die Bank überhaupt mitmachen sollte, dir ein Konto zu eröffnen.

Eine andere Möglichkeit in der Grauzone ist die Privat-Insolvenz-Verkürkung im Ausland. Ist mit ca. 12-16 Monaten kürzer , kostet Geld, Wohnsitzwechsel etc.

Woher das dann wohl komt???

also, Insolvenzverwalter informieren und beraten lassen, auf legale Weise durch...

Monachia

rolandush 
Fragesteller
 04.03.2009, 12:50

Danke für Deine Antwort. Ich denke genauso wie Du, aber was soll man machen wenn man wieder auf die Beine kommen will. Genauso ist es beim Konto. Ich habe fast keine Chance ein Konto zu eröffnen. Danke Roland

Grundsätzlich steht einer Selbständigkeit in der Insolvenz nichts (!) entgegen.

Sie obliegen bestimmten Anforderungen. Dazu zählt die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger.

Habne Sie derzeit einen Job, bei dem pfändbares Einkommen entsteht, sollte die Selbständigkeit mindestens genauso viel abwerfen.

Danach muß man unterscheiden, in welchem Verfahrensabschnitt Sie sich befinden.

Im laufenden Verfahren, sollte vorab die Freigabe durch den IV/TH geklärt werden. Gibt er nämlich nicht frei, könnte das gericht den Selbstbehalt "nach freiem Ermessen" bestimmen. Nach Aufhebung des Verfahrens und Ankündigung der RSB brauchen Sie die Freigabe nicht. Wurde das gewerbe freigegeben oder Sie sind bereits in der WVP, dann schulden Sie dem Th nur noch den pfändbaren Betrag eines Angestellten in gleicher Situation (§295(2) InsO) Also eigentlich ein Thema, über dass man stundenlang diskutieren könnte.

dein Vorhaben in Ehren, aber ich denke diese Plattform kann dir da eher weniger von Rat und Hilfe sein. Jede größere Stadt/Kreis hat eine Wirtschaftsförderung, laß dich dort beraten, Arbeitsamt, die sind nicht so fit und permanent überlastet - good luck!

In einer Privatinsolvenz darfst du keine neuen Schulden machen. Wenn es auch ohne neue Schulden geht und du dann den Gewinn den dein Unternehmen abwirft Prozentual an die Gläubiger verteilst dürft das kein Problem sein. Aber für dich bleibt dann nur der mind. Satz den du zum Leben brauchst d.h. du hast nicht mehr als jetzt. Aber ich bin auch kein Fachmann. Am besten du wendest dich an einen Experten.

paps1959  06.03.2009, 21:19

Sie sind tatsächlich nicht der Fachmann

Hallo, auch ich bin in der Privatinsolvenz.Als ich mich vor einem Jahr selbständig machen wollte,teilte ich dieses Vorhaben meinem Insolvenzverwalter mit. Es gab keine Probleme,ich muß nur einmal jährlich meine Steuererklärung abgeben. Falls die Einnahmen allerdings sehr hoch sind, würde ich eine monatliche Einnahmen/Überschußrechnung empfehlen. Das wichtigste ist jedoch:ständiger Kontakt zum Insolvenverwalter und am besten freiwillige Zahlungen.