Ich kaufe einen Tiefgaragenstellplatz.Darf ich ihn an externe Personen (Nicht-Bewohner) vermieten?

2 Antworten

Hausgeld für einen Stellplatz mtl. ca. € 5 bis ca.€ 18. Die Vermietung an objektfremde Mieter ist in der Teilungserklärung geregelt. Vorsicht!: Vermieten Sie einen Stellplatz an Dritte, mit denen Sie keinen Wohnraummietvertag abgeschlossen haben, so wertet das Finanzamt eine solche Vermietung als gewerblichen Vorgang und Sie müssen 19 % MWST von der Miete abführen.

miche00 
Fragesteller
 03.02.2014, 20:54

Danke! Schon mal eine sehr sehr nützliche Antwort!! -->mein Fall: Ich würde einen Stellplatz kaufen, bin aber nicht Eigentümer einer Wohnung in betreffendem Gebäudekomplex. Könnte zu der von Ihnen besagten Mehrwertsteuer das Risiko bestehen, dass nach dem Erwerb des Stellplatzes die Teilungserklärung zu meinem Ungunsten geändert wird? Danke Im Voraus!!!

schelm1  03.02.2014, 20:56
@miche00

Eine Änderung der Teilungserklärung bedaf in einem solchen Falle eines allstimmigen Beschlusses, der folglich ohne Ihre eigene Zustimmung nicht gefaßt werden kann, bzw. in jedem Falle erfolgreich anfechtbar wäre. Zu beachten wären Zustand und höhe der für die TG gebundenen Rücklagen, damit Sie keine böse Überraschung durch Sonderumlagen erleben!

miche00 
Fragesteller
 03.02.2014, 21:06
@schelm1

Aha! Schönen Dank! Merke gerade, dass ich mich hierzu noch gut einlesen muss!:-) Könnte ich ihm Umkehrschluss bezüglich der von Ihnen genannten Rücklagen bzw. Sonderumlagen für die TG u.U. besser bei einem Erwerb eines Aussenstellplatzes fahren? (da Rücklagen hierzu geringer ausfallen?)-->oder Holzwegrechnung?

schelm1  05.02.2014, 16:55
@miche00

Ein Außenstellplatz unterliegt den gleichen Bestimmungen, kostet zwar weniger, bringt dafür auch weniger Ertrag, bei u.U. gleich hohen Verwaltergebühren.

Ich würde sagen, wenn es nicht in der Teilungserklärung oder Hausordnung ausgeschlossen ist, dann darfst Du als Eigentümer untervermieten. Auch den Stellplatz.

schelm1  03.02.2014, 20:50

...vermieten! - Keine Untervermietung, er fragt ja als kaufentschlossener Eigentümer und nicht Mieter.