Ich habe privat Geld verliehen, wie bekomme ich es wieder?

11 Antworten

Anzeigen kannst Du ihn nicht, weswegen auch? Hier liegt kein justitiabler Straftatsbestand vor.

Du kannst das Geld über das Amtsgericht einfordern bzw. einklagen (Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Gerichtsvollzieher, eventuell Zahlungsklage).

jemandzehage  17.01.2010, 18:52

das stimmt nicht ganz, wozu glaubst du gibt es das zivilrecht?

Berny2  17.01.2010, 18:54
@jemandzehage

Das Zivilrecht betrifft seinen zweiten Satz. Du meinst wohl den ersten Satz/Strafrecht?

Saarland60  17.01.2010, 18:54
@jemandzehage

Oh je, Oh je.....

Was glaubst Du, in welchen Rechtsbereich Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Beitreibung durch einen Gerichtsvollzieher und Zahlungsklage fallen? Nun?

Reiswaffel87  17.01.2010, 19:26

Eine veruntreuende Unterschlagung schließt du hier von vorne herein aus?

Saarland60  17.01.2010, 21:26
@Reiswaffel87

Allerdings schließe ich eine veruntreuende Unterschlagung von vorne herein aus, denn das wäre in diesem Fall kein justitiabler Straftatbestand.

Bei privaten Geldleihen genügt es völlig, wenn der Beliehene den Willen zur Rückzahlung bekundet, gleichzeitig aber auf seine prekäte finanzielle Situation hinweist. Dass mit Vorsatz nicht zurück gezahlt wird, lässt sich regelmäßig kaum nachweisen.

Reiswaffel87  18.01.2010, 00:05
@Saarland60

Soll heißen: Der Beliehene ist nicht in der Lage zu zahlen und hat diesen Zustand nicht gewollt herbei geführt, richtig? In der Regel wird es wohl so sein, wie du sagst. Ob bei dem Spezi hier noch etwas zu holen ist wissen wir nicht.

Geh zum Anwalt ist ein Prozess des Zivilrechts, Polizei hat damit nichts zu tun.

Berny2  17.01.2010, 18:55

Soll er noch mehr Geld in den Wind schreiben?

Wenn eine schriftliche Zusage, bzw. Bestätigung dafür existiert, dass er sich Geld ausgeliehen hat, dann kann man durchaus etwas machen: Zu einem Anwalt mit dem Schreiben gehen.

Vorher empfiehlt es sich, dem "Freund" mittels eingeschriebenen Briefes (Kopie anfertigen!!!)nochmals ernsthaft zu mahnen, eine Frist von 14 Tagen setzen mit der Ankündigung, dass ansonsten die Angelegenheit einem Anwalt übergeben wird.

Der Brief soll "eingeschrieben" sein, weil die dazugehörige Bestätigung als Beweis gilt. Und ... gut auf die schriftliche Versicherung achtgeben, ja nicht dem "Freund" zeigen, er könnte sie vernichten.

Viel Erfolg!

Du kannst zur Polizei gehen. Die verfolgen aber nur das Strafrechtliche. Um an Dein Geld zu kommen, ist eine Zivilrechtliche Klage notwendig. Da brauchst Du einen Anwalt. Die Kosten für den Anwalt übernimmt die Rechtschutzversicherung (falls vorhanden). Hab das Selbe erlebt. Leider hat die "dumme Sau" schon vor einiger Zeit einen Offenbarungseid geleistet. Das heißt, daß bei dem Nichts zu holen ist. Das Geld ist weg....

jemandzehage  17.01.2010, 18:54

:(

Berny2  17.01.2010, 18:59

"Du kannst zur Polizei gehen. Die verfolgen aber nur das Strafrechtliche."

Nein, nur wenn Gefahr für Leib und Leben besteht.

Mausi2548  17.01.2010, 19:01
@Berny2

Häng doch grad mitten drin in der selben Sch..... Kann nur sagen, daß die Polizei die Anzeige aufgenommen hat und das Verfahren gegen den Deppen läuft.

kopyto  18.01.2010, 11:07
@Mausi2548

Kannst du vergessen mit der Polizei, die interessiert so was nicht. Geld ausleihen und nicht zurückzahlen ist nicht strafbar, nur wenn du nachweisen kannst, dass er gar nie den Willen gehabt hat, das zurückzuzahlen könnte es Betrug sein.

Die Rückgabe des entliehenen Geldes kannst du in §604 BGB nachlesen: http://dejure.org/gesetze/BGB/604.html Wenn dieser "Freund" dir dein Geld wirklich nicht zurückgeben will bleibt dir nur Klage zu erheben und eventuell außerdem Anzeige wg. Unterschlagung und Betruges zu Erstatten.