Ich habe einen Mietvertrag mit unterschrieben, bin aber nicht namentlich aufgeführt. Die Wohnung wird zu dritt bewohnt. Muss ich kündigen, bevor ich ausziehe?

4 Antworten

hey, wenn ich das richtig sehe, hast du eine Unterschrift, mit deinem lesbaren Namen unter eine Verbindlichkeit gesetzt, die eindeutig ein Mietverhältnis mit zwei weiteren Mieter festlegt.

Es ist ebenso eindeutig, das dein Wille mit deinem Mietbegehren, konform läuft. 

Versuche evtl. Verbindlichkeiten gegenüber dem Vermieter, mit diesem in einem Kompromiss zu 1/3 aus der Welt zu schaffen.

Bevor du mit dem Vermieter in Verhandlung gehst, kontakte die beiden anderen Mieter.

Gruß Jo. 

Wenn du nicht namentlich aufgeführt bist, als was hast du denn unterschrieben? Als Bürge? Dann brauchst du nicht kündigen.

Collitsch 
Fragesteller
 22.06.2015, 14:28

Ich habe als Mieter unterschrieben. Aber, wie schon gesagt, wurde der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, -Mitbewohner- geschlossen. Da ist mein Name nicht aufgeführt. Unter §1 Abs.3 ist auch angegeben, dass die Wohnung mit 3 Personen bewohnt wird.  

Collitsch 
Fragesteller
 22.06.2015, 14:28

...

Collitsch 
Fragesteller
 22.06.2015, 14:47

Ist es nicht so, dass meine Unterschrift mich haftbar macht? Ich möchte nicht für eventuell folgende Mietrückstände aufkommen, mit denen ich nichts zu tun habe.

In welcher Funktion hast du denn einen Mietvertrag unterschrieben, in dem du gar nicht namentlich genannt wirst?

Collitsch 
Fragesteller
 22.06.2015, 14:50

Als der Mietvertrag abgeschlossen wurde, war ich anwesend. Der Vertrag sollte von meinem Mitbewohner unterschrieben werden. Der Vermieter merkte an, wenn ich mit einziehe, könne ich ja auch unterschreiben, was ich dann auch gemacht habe.

Collitsch 
Fragesteller
 22.06.2015, 14:51

Also unterschrieben als Mieter. Ist es nicht so, dass meine Unterschrift mich haftbar macht? Ich möchte nicht für eventuell folgende Mietrückstände aufkommen, mit denen ich nichts zu tun habe.

Dazu müßte man wissen als was genau, wenn nicht als Mieter, Du unterschrieben hast.

Collitsch 
Fragesteller
 22.06.2015, 14:29

Ich habe als Mieter unterschrieben. Aber, wie schon gesagt, wurde der Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, -Mitbewohner- geschlossen. Da ist mein Name nicht aufgeführt. Unter §1 Abs.3 ist auch angegeben, dass die Wohnung mit 3 Personen bewohnt wird.