Ich habe eine negative Erfahrung mit meinem Glatz Sonnenschirm gemacht, der Händler Q uante Design meldet sich nicht, was kann ich tun?
Hallo,
ich habe im Winter einen teuren Sonnenschirm der Marke Glatz im Internet gekauft, der leider Farbabweichungen und eine starke Beschädigung hatte. Mir wurde Ersatzstoff vom Händler zugesendet, womit ich aber nichts anfangen konnte, ich hätte die Stelle ja damit übernähen können, so die Aussage des unfreundlichen Mitarbeiters!
Jetzt meine Frage, bevor ich meinen Anwalt einschalte, macht es sinn, den Hersteller Glatz in der Schweiz zu kontaktieren und diesen aufzufordern zu handeln oder lieber den Händler unter Druck setzen?
Bitte um kurzes Feedback, da ich keine Reaktion mehr erhalte.
LG
2 Antworten
Innerhalb der ersten sechs Monate wird immer davon ausgegangen, dass der Schaden bereits vor Auslieferung vorhanden war. Das heißt der Ansprechpartner bei Reklamationen ist alleine der Händler!
Nach sechs Monaten tritt die Beweislastumkehr in Kraft - das bedeutet Du müsstest dann beweisen, dass der Fehler nicht erst nach der Zustellung an dich aufgetreten ist.
Wende dich an den Händler. Schreibe eine offizielle Sachmängelrüge - gegebenenfalls per Einschreiben - und setzte eine Frist von ca. zwei Wochen in denen der Schaden beseitigt zu werden hat. Kündige gleich an, dass falls diese Frist ereignislos verstreich, Du einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen wirst, wodurch weitere Kosten (für den Händler) entstehen werden.
Meist reicht schon so ein energisches Schreiben um Bewegung in die Sache zu bekommen. Solange der Händler denk, der dumme Kunde macht sowieso nix und lässt sich alles gefallen, spielen die gerne auf Zeit.
Unbedingt den Hersteller kontaktieren. Erstmal freundlich die Sache schildern und höflich nachfragen, welche Lösung er Dir anbieten kann.
Druck machen kannst Du dann noch immer. Aber die "Lösung" des Händlers ist ja wohl eine Frechheit!