Ich bin mit dem Auto meines Freundes einem parkendem Auto seitlich reingefahren=Delle. Allerding bin ich in der Vers. nicht als Fahrerin eingetragen. Wer zahlt?
4 Antworten
Wer zahlt?
Die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs zahlt den Fremdschaden.
Eine Delle am eigenen Fahrzeug zahlt, falls vorhanden, die Vollkasko
Ja, das solltet ihr tun. Die Versicherung kann nämlich eine nachträgliche Beitragsanpassung fordern, wenn sich herausstellt, dass der Fahrerkreis nicht mit dem übereinstimmt, was dein Freund angegeben hat
Wenn Dein Freund eine (vergünstigte) Versicherung abgeschlossen hat, der er angegeben hat, er sei der einzige, der das Auto fährt, wird diese zwar für den Schaden beim Wagen des Geschädigten vorerst aufkommen, sich das Geld aber von Deinem Freund zurück holen. Der Schaden am Auto Deines Freundes wird von der Versicherung nicht übernommen (auch nicht bei Vollkasko).
wird diese zwar für den Schaden beim Wagen des Geschädigten vorerst aufkommen, sich das Geld aber von Deinem Freund zurück holen.
Nein. Sie wird dann nur den Beitrag rückwirkend erhöhen.
wird diese zwar für den Schaden beim Wagen des Geschädigten vorerst aufkommen, sich das Geld aber von Deinem Freund zurück holen.
Das ist Unsinn. Den Schaden darf sich die Versicherung gar nicht wiederholen. Es ginge nur um eine nachträgliche Beitragsanpassung und evtl. Vertragsstrafe
Der Schaden am Auto Deines Freundes wird von der Versicherung nicht übernommen (auch nicht bei Vollkasko).
Auch eine Vollkaskoversicherung müsste einspringen, dafür ist sie ja da
Das ist Unsinn. Den Schaden darf sich die Versicherung gar nicht wiederholen. Es ginge nur um eine nachträgliche Beitragsanpassung und evtl. Vertragsstrafe
Das ist zwar so richtig - aber wo ist da de facto der Unterschied?
Auch eine Vollkaskoversicherung müsste einspringen, dafür ist sie ja da
Korrekt. Wozu sollte man sonst mehr bezahlen?
Gruß, RatKing
Das ist zwar so richtig - aber wo ist da de facto der Unterschied?
Darin, dass ein Schaden schnell mal 10.000 oder mehr betragen kann. Bei einer nachträglichen Beitragsanpassung sprechen wir vielleicht von 100 Euro
erst mal zahlt die versicherung des autos. das ist schliesslich versichert.
diese wird dann prüfen ob der versicherungsnehmer gegen den vertrag verstossen hat. dann kann die versicherung das geld zurückfordern.
Den für die Regulierung des Haftpflichtschaden gezahlten Betrag kann die Versicherung nicht fordern. Die Versicherung kann aber vom Versicherungsnehmer unter Umständen einen höheren Beitrag fordern (z.B. wenn der Vertrag Klauseln enthält, wonach nur der Versicherungsnehmer oder nur bestimmte Personen das Fahrzeug fahren dürfen).
Danke!
Muss der Geschädigte der Versicherung meines Freundes auch ein Protokoll/Ablauf des Unfalls abgeben?
Hat Dein Freund eine dieser "verbilligten" Versicherung die ausdrücklich nur haftet wenn er fährt? Ansonsten zahlt die Versicherung.
Da es sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, zahlt die Versicherung auch in diesem Fall. Sie kann dann aber vom Versicherungsnehmer rückwirkend einen höheren Beitrag fordern.
Muss ich erst noch in Erfahrung bringen. Aber denke schon, denn in seiner Police steht sein Vater und er als Fahrer drin...
Hat Dein Freund eine dieser "verbilligten" Versicherung die ausdrücklich nur haftet wenn er fährt?
Solch eine Versicherung gibt es nicht
Also in der Regel unabhängig davon wer gefahren ist.
Wir sollten der Versicherung aber sagen, dass ich gefahren bin?