Ich beziehe HarzIV, möchte auch aus psychischen Gründen umziehen. Wird dieser Umzug vom Amt bezahlt?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Die Arge darf einenUmzug nicht generell verwehren, aber wenn man die Kosten erstattet haben will, muss man schon einen guten Grund vorweisen und oder einen guten Sachbearbeiter haben.

Sie sollten also mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden bevor Sie einen Vertrag unterschreiben!

Unterschreiben Sie vorher, dann zahlt die Arge nichts!

Ich denke, wenn an dem neuen Wohnort eine bessere Unterstüzung stattfinden kann, sollte das ein guter grund für eine Bewilligung sein.