Hund angefahren. Fahrerflucht?!

20 Antworten

Zunächst ist das Anfahren eines Hundes maximal Sachbeschädigung.Aber dieser Hund stellte auf der Straße eine Verkehrsbeeinträchtigung dar,so dass die Besitzerin des Hundes für den Schaden am Auto haften muss.Der Rechtsanwalt weiß das sehr genau und schießt mit Kanonen auf Spatzen. Ich war selbst schon einmal dabei,dass ein RA seine Mitarbeiterin anwies :"wir haben zwar keine Chance,aber wir schicken erst einmal ein gepfeffertes Schreiben.Oder meinst du , die gehen freiwillig von 5000€ auf 1000€ runter?Ihr schreibt einen Widerspruch mit den o.g. Gründen,legt noch einen Kostenvoranschlag fürs Auto dazu und dann wartet ab.Wollen sie Geld,müssen sie klagen und das werden sie nicht tun,weil sie Prozesskosten als Kläger vorstrecken müssen.Sollte es zum Prozess kommen,brauchst du auch keinen RA .Du kannst auch alleine aussagen und deine Sicht vertreten.Dein Mann hat keine Probleme.Das wirst du sehen.Zur Polizei würde ich aber noch gehen.Dann haben sie keine Erpressungsmöglichkeit mehr.Und nur nicht zahle !!! Alles wird gut ausgehen,da bin ich ganz sicher.

Würde mir an Eurer Stelle einen Anwalt nehmen- irgendwie kommt mir das Ganze eigenartig vor...

Hier vermischen sich einige Tatbestände.

Zum einen handelt es sich meiner Meinung nach um Unfallflucht, NUR: er hat es angeblich nicht bemerkt.... diese Frage ist wohl strittig.....

Ein Verfahren ist durchaus denkbar, wobei dann natürlich auch die Glaubwürdigkeit deines Mannes auf dem Prüfstand steht.

die andere Sache ist die Forderung: ich würde auf keinen Fall zahlen, denn ein freilaufender Hund stellt ein Gefahrenpotential dar und die Forderung der Besitzerin ist gewissermaßen ein Eingestehen, dass es IHR Hund war. Also steht hier wohl eher im Raum, ob nicht der Hund als solches einfach ins Auto gelaufen ist.

Ich würde mir einen Anwalt nehmen, auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass alles über Anwälte geregelt werden muss oder sollte. Nur in diesem Fall würde ich als ebenfalls Geschädigter sehr wohl MEINE eigenen Forderungen (Beschädigung des Autos) in Rechnung stellen. Und hierzu sollte man sich fachmännische Unterstützung holen.

Fakt ist, dass ihr vom Sachstand ausgehen müsst, den wir natürlich nicht kennen.... ob dein Mann den Hund unwissentlich angefahren hat, ob der Hund freilief, ob er ihm ins Auto gelaufen ist usw...... ob er den Unfall tatsächlich nicht bemerkte....

Soll mein Mann sich nach dieser Zeit vielleicht bei der Polizei melden und sich selbst wegen Fahrerflucht anzeigen? Mir ist gerade auch noch eingefallen, dass das evtl. als Arbeitsunfall eingestuft werden könnte? Weil das ganze ja bei der Arbeit passiert ist müsste sich die Firma nicht um die rechtlichen Schritte kümmern?

Ich möchte auch noch sagen, dass es uns natürlich super Leid tut was da passiert ist wir haben selber einen Hund und es wäre schrecklich für uns wenn Ihm was passieren würde. Deshalb kann ich auch verstehen wie schlimm das sein muss.

Aber ich finde es doch schon ganz schön heftig das wir jetzt einen Brief von ihrem Anwalt bekommen haben. Aber ist es nicht so das die Frau ihren Hund nicht eifach ohne Leine hätte rumlaufen lassen dürfen? Es hätte ja auch anders kommen können und mein Mann hätte wegen dem Hund in einen schlimmern Unfall verwikelt werden können und Ihm wäre was passiert. Ich weiß garnicht was wir tun sollen. Danke für eure Antworten.

Weltenwandlerin  05.12.2010, 20:29

wegen Unfallflucht kann er sich nur dann anzeigen, wenn er den Unfall bemerkt hätte.... von daher sollte euch schon klar sein: Hat er den Aufprall tatsächlich nicht bemerkt oder ist er einfach weitergefahren??? Die frage musst du UNS sicherlich nicht beantworten, aber in einem Verfahren wird das die Frage sein, die deinem Mann gestellt wird.

modal04 
Fragesteller
 05.12.2010, 20:31
@Weltenwandlerin

Er sagt er hätte es nicht gemerkt doch er hat ja nachher den schaden am Auto entdeckt.

Hunftsoll  05.12.2010, 20:34
@Weltenwandlerin

Das ist leider nicht richtig. Man kann auch wegen Unfallflucht angezeigt werden, wenn man den Vorgang gar nicht bemerkt hat.

malysh1990  05.12.2010, 20:42
@Hunftsoll

woher wollt ihr denn wissen, dass dieser schaden tatsächlich von irgendeinem hund kam und nicht mit absicht, in einer dunklen winternacht von der alten dame verursacht wurde, um einen "schuldigen deppen" zu haben, der ihr dann auch noch kohle rüberwachsen lässt?

also bezahlen würd ich schonmal garnix nimmt euch einen anwalt denn ich wüsste nicht was ein Hund morgens bzw mitten in der nacht alleine auf der Straße zu tun hat dazu kommt noch das das so normalerweise nicht erledigt ist das man die kosten bezahlt von dem tier usw also da ist was stinkend faul nimmt euch lieber das geld für den anwalt befor ihr dieser frau was zahlt so werdet ihr warscheinlich besser weg kommen

Jameszoom  28.04.2019, 04:24

Eben genau der falsche Rat! "Bezahlen würd ich schonmal garnix" DU HAST ZU BEZAHLEN, WENN EINE ANWALTLICHE RECHNUNG INS HAUS FLATTERT. Leute wie du sind jene, bei denen auch die Gerichtsvollsteher vor der Türe stehen, weil man es einfach nicht lernt.