HU länger als 2 Jahre überzogen

gefragt von moiich am 22.07.2009 um 15:44 Uhr

Mir ist klar, daß ich zurückdatiert werde, wenn ich den HU-Termin überziehe. In meinem Fall, ist der Termin sogar um 4,5 Jahre überzogen! Allerdings handelt es sich um einen Anhänger, der auch wirklich nicht benutzt wurde. Nun möchte ich ihn allerdings wieder nutzen und brauche eine neue HU. Nun meine Frage: Wieviel Monate bekomme ich "gutgeschrieben"? Ich hoffe doch sehr, daß es 2 Jahre, sprich 24 Monate sein werden. Oder muß ich etwa die vergangenen Jahre nachbezahlen? Wenn ja, wer ist für diesen Schwachsinn verantwortlich? -> Danke, für die Antworten

Frage beantworten

Hier finden Sie weitere Fragen zu den Themen:

auto x 26.540 neu x 566 abgelaufen x 59 hu x 29

anonym
beantwortet von lemonshaker am 26. Juli 2009 09:52
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Bei einem Fahrzeug das angemeldet ist findet nach einem Jahr , oder auch nach 100 Jahren "KEINE" Vollabnahme statt, mittlerweile hat sich diese Frist auch für abgemeldete Fzge verlängert, es waren früher 12 Monate und bei Verlängerung auf der Zulassungsstelle 18 Monate mittlerweile sind es 84 Monate. Wenn TÜV mehr als 24 Monate überzogen gibt es wieder 24 Monate TÜV, darunter wird zurückdatiert, passiert mir beim Anhänger auch immer, da selten gebraucht


anonym
beantwortet von Schlauschrat am 23. Juli 2009 22:44
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ein Wagen der länger als 1 Jahr über den Tüv hinaus ist benötigt eine Vollabnahme. Du bekommst dann einen neuen Brief, wie bei einem neuen Fahrzeug. Dafür sind die Prüfungsgebühren auch was höher. Ist aber im wesentlichen kein Problem.


anonym
beantwortet von Benny27 am 23. Juli 2009 19:36
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich hab deine Frage verstanden;)

Zufällig kam die Frage bei uns mal in der Fahrschule vor, als ich noch meinen Führerschein machte.

Theoretisch musst du tatsächlich 3 mal die HU bezahlen, weil die Plakette jedesmal zurückdatiert wird. Ob es in der Praxis Sonderregelungen für solche Fälle gibt weiss ich nicht, kommt wohl zu selten vor.

Ansonsten wäre der einfachste Weg wohl: Anhänger ab- und wieder an bzw. ummelden und dann erst die HU machen.


anonym
beantwortet von moiich am 23. Juli 2009 11:15
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich habe das Gefühl, meine Frage wurde nicht richtig verstanden! :-( Es geht nicht um Steuern, Versicherung oder dergleichen, sondern nur um die HU. Wenn ich die HU um 3 Monate überziehe, erhalte ich nach bestandener HU keine 24 Monate mehr, sondern nur noch 21 Monate (24-3). Also: Wieviel Monate HU erhalte ich in meinem Fall, wo der Termin um 54 Monate! überzogen wurde?

Warum selber schuld? Ich habe den Anhänger in der vergangenen Zeit nicht gebraucht, also warum hätte ich Geld für HU ausgeben sollen? :-)


merlin63
beantwortet von merlin63 am 22. Juli 2009 15:54
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Ich denke, Steuern bzw. Versicherungen wurden gezahlt, oder? Also handelt es sich doch nur um die HU, Abgas entfällt ja wohl ☺. Und die ist ganz normal gültig ab dem Tag, an dem sie gemacht wird. Was soll da also gutgeschrieben werden, versteh ich nicht.

Kommentar von Benny27 am 23. Juli 2009 19:38

eben nicht, angenommen ich überziehe den HU-Termin um zwei Monate, wird zurückdatiert und ich bekomme nur für 22 statt 24 Monate die HU. In diesem Fall ist es etwas komplizierter, weil der HU-Termin vor 4,5 Jahren war. Wenn jetzt zurückdatiert wird, hätte er wiederum vor 2,5 Jahren hin müssen usw.


lassielein
beantwortet von lassielein am 22. Juli 2009 15:53
0x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!

Da hast du echt ein Problem. Gutgeschrieben bekommst du nichts. Bist nur du selbst daran schuld.


Frage beantworten

Verwandte Fragen

Verwandte Fragen
Noch nicht die richtige Antwort? Dann hier in allen Fragen und Tipps suchen:



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.