Höhenverstellbarer Schreibtisch durch DRV / Mitspracherecht beim Arbeitgeber / gehört er mi`r?

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Frag bei der Rentenversicherung nach. Ich habe ein Möbel über das Ausgleichsamt für Schwerbehindete bekommen, das gehört mir und ich dürfte es bei einem Wechsel der Stelle mitnehmen.

Lamiacea  01.12.2012, 11:01

Danke für den Stern!

Wenn der Arbeitgeber zu Zahlt hat er ein jeweiliges Mitsprache Recht. Wenn er aber absolut nichts dazu gezahlt hat ist es Dein Schreibtisch. Es kommt auch drauf wie viel er dazu gezahlt hat wenn es nur 50€ sind kann man nicht wirklich von Mitspracherecht sprechen. Aber eigentlich ist es deiner. Wenn du einen besonderen Tisch möchtest musst du ihn auch zahlen.

Nein, du hast kein Mitspracherecht.

Wenn der AG das Geld verwendet, muss er aber dir aber auch einen höhenverstellbaren Tisch anschaffen.

am besten bestellst Du einen elektrisch höhenverstellbaren Tisch für 800€. den bezahlt die Deutsch Rentenversicherung komplett auf Antrag als Massnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben.Wenn die Rentenversicherung komplett bezahlt gehört der Tisch Dir und nicht dem Arbeitgeber, Du kannst dann diesen Tisch bei einem Arbeitsplatzwechsel auch mitnehmen. Dazu muss sich auch Dein Arbeitgeber verpflichten, das regelt aber die Rentenversicherung schon im eigenen und auch in Deinem Interesse. So ein höhenverstellbarer Schreibtisch bekommst Du bei http://www.buerostuehle-4u.de/Buerotische/Sitz-Steh-Tische/