Hallo,
wiso finden man überwiegend in Anwalts/Staatsanwaltsschreiben die Grußfromel: "Hochachtungsvoll" , da wie viele meinen, diese (nach DIN) schon veraltet ist? - Oder hat diese etwas mit der entsprächenden Autorität zu tun, welches dem Leser solcher Schreiben im gewissen Maß den "Intellektuellen Eindruck" erwecken soll?
Die Formel "Hochachtungsvoll" ist nicht freundlich gemeint. Man kann dem Gegenüber nur noch Achtung entgegenbringen, aber keine Freundlichkeit mehr. Darum "Hochachtungsvoll". Allerdings sehe ich persönlich in dieser Grussformel eine kleine Drohung, die eigentlich verboten gehört. Freundlichkeit sollte grade unter Fremden herrschen, darum finde ich die so daneben.

ich weiß nicht, ob es da eine regelung gibt, aber ich empfinde es als veraltet und würde es durch beste grüße ersetzen
Das Wort "Hochachtungsvoll" kann unter "Bestimmen" schriftlichen Austausch auch mit "Vorsicht Stufe" interprediert werden = Amtsdeutsch. Ändert aber nichts daran, dass der Sprachgebrauch reichlich veraltet ist.
Die aktuellste Grußfromel lautet : Freundliche Grüße, dieses wissen aber auch nur die wenigsten, da ich in 90% aller Schreiben noch "Mit freundlichen Grüßen" erhalte.

ist vera,tet, paßt damit aber zu den Institutionen.

habe gelernt das man diese formulierung nicht mehr verwendet.

Durch die in der Amtssprache angewandte Grußformel „Hochachtungsvoll“ soll ein gewisser Abstand zum Bürger oder dem, dem gleichen Berufsstand zugehörigen Kollegen gewahrt werden.
Im normalen Geschäftsverkehr hat Hochachtungsvoll mittlerweile die gleiche Bedeutung wie 'leck mich am A.rsch' und wird nur noch gezielt eingesetzt, näml. dann, wenn man für selbiges schöne Worte braucht.
Mit vorzüglicher Hochachtung, geige - ist jetzt aber nicht bös gemeint :-)
DH
DH
Freundliche Grüsse Gruß pickupartist http://www.larseggert.de