KATAPLEXIA am 14.10.2008 um 0:29 Uhr
Ich habe folgende/s Problem/e.
Schon seit längerer Zeit terrorisiert mich mein Vermieter. Ich will sofort bemerken, alle Mieten pünktlich zu zahlen und nichts zu machen, was im Mietvertrag verboten ist.
Es sind mittlerweile Hausfriedensbrüche und andere Sachen vorgefallen. Jetzt eine neue Frage.
Mein Vermieter hat die Heizung ausgeschaltet und ich kann diese nicht wieder anmachen (beziehe mein Zimmer warm incl. aller Kosten). Nun bin ich krank und die Raumtemperatur von meißt unter 11°C jetzt zur kalten Jahreszeit tut mir nicht gut. Bin selber Physiotherapeut kurz vor meinen Examen und kann gut einschätzen, was mir gut tut und was mich kränkt. Das das Abschaltern der Heizung Vertragsbruch ist, ist mir ja bekannt, wie sieht es jetzt aber mit meiner Erkältung aus?
Kann ich Schadensersatz beantragen? Wegen fahrlässiger Körperverletzung oder des gleichen?
Wäre um jede Frage äusserst dankbar. Werde auch so schnell wie möglich ausziehen, aber will es nicht sitzen lassen, seit geraumer Zeit in menschenunwürdigen Verhältnissen zu leben. Schlafen mit 2 Decken und Pulli + Skihose ist auf lange Zeit auch mühsam. =/
Also bitte, bitte - Solltet ihr was wissen, ich wäre echt dankbar. mfg.

Deine Erkältung ist kein Vertragsbruch. :-))
Du kannst nur die Miete kürzen und schnell ausziehen.
Ach ja, gute Besserung.

So viel ich weiß, kannst du die Miete um 100% kürzen, wenn die Heizung nicht geht. Habe morgen einen Termin beim Miterverein und könnte für dich fragen.
KATAPLEXIA am 14. Oktober 2008 00:59 Das wäre sowas von loyal von dir. Woow. Wäre echt nett, wenn du was fragen könntest. Werd mich selber wohl mal auf den Weg zu denen machen müssen. ; )
heligirl am 14. Oktober 2008 01:05 Die Kosten hast du bei solch einem Vermieter durch Mietminderung relativ schnell wieder drin. Ich frage morgen gern und melde mich dann so gegen Mittag. Wenn ich vergesse zu schreiben, dann meld du dich doch nochmal hier. Dann werde ich dran erinnert.
KATAPLEXIA am 14. Oktober 2008 01:14 Woow. Vielen Dank. Würd mich freuen, wenn du was für mich rauskriegen könntest :)
na dann frag mal erst.
heligirl am 14. Oktober 2008 14:05 Also, eine zumutbare Temperatur liegt bei bis zu 15 Grad. Stellt dein Vermieter die Heizung also ab und du hast nachweislich in allen Räumen nur 11 Grad, ist die Wohnung nicht bewohnbar ohne Krankheit in Kauf zu nehmen (bei dir ja schon passiert). In diesem Fall kannst du die Miete tatsächlich um 100% kürzen. Kündige ihm dies am besten heute noch an -natürlich auch rückwirkend- und setz ihm eine kurze Frist, d.h. eigentlich sofort. Ich würde schreiben, dass du nach Ablauf dieser Frist den Rechtsanwalt einschaltest. Such dir auf jeden Fall Zeugen, die die Temperatur bestätigen und schreib das ruhig auch mit rein. Viel Glück!

Miete einbehalten. Eine nicht funktionierende Heizung berechtigt zur Mietenkürzung von 100% im Winterhalbjahr. Entscheidend ist die Raumtemperatur. Wenn es Absicht ist und man das nachweisen kann: Anzeige erstatten.
KATAPLEXIA am 14. Oktober 2008 00:31 Dürfte ich dies ohne Konsequenzen zu erwarten?
ruler am 14. Oktober 2008 00:38 Ohne Konsequenzen, siehe den Link bei meiner Antwort.
ich sehe keinen link bei deiner antwort. und ob raumtemperatur, außentemperatur oder monat maßgeblich ist wird von den gerichten unterschiedlich beurteilt.

Den Vermieter auffordern, sofort die Heizung wieder einzuschalten, sonst Miete einbehalten:
http://www.aktiv-online.info/Home/tabid/36/ArticleID/503/Default.aspx
KATAPLEXIA am 14. Oktober 2008 00:45 Ich möchte noch folgendes erwähnen. Der Vermieter meint er hätte einen thermischen Sensor eingebaut, der registriert wie kalt es draußen ist und dann schaltet sich die Heizung an. Darf er dies bei einer Warm-Miete überhaupt machen? Und ja... Wenn der Sensor funktionieren würde. Selbst wenn es draußen unter Null ist geht die Heizung nicht an!
Haben wir auch. und unsere Heizung funktioiert....
KATAPLEXIA am 14. Oktober 2008 00:50 Ja gut. Unterschied zu dir/euch ist halt, dass es bei mir nicht funktioniert und jetzt wo es kalt wird, ist es umso ärgerlicher.
Ja. Ich meinte im sinne von: Er muss es wohl abgeschaltet haben...
KATAPLEXIA am 14. Oktober 2008 01:14 Wohnst du/ihr auch in (Warm)- Miete?
ruler am 14. Oktober 2008 18:51 Ich glaube, in dem Link steht auch was darüber, wenn der Vermieter die Heizung so niedrig einstellt, dass sie nicht anspringt.
Ja. Warmmiete...
Ja. Warmmiete...
Auf jeden Fall erstmal die Miete mindern! Ich würde dir raten schnellstens zum Anwalt zu gehen!
Der Vermieter ist gesetzlich dazu verpflichtet, zu heizen. Wenn Warwasseraufbereitung dabei ist so ist er verpflichtet per Gesetz auf mind. 42 ° Cel. warwasser bereit zu stellen. Egal ob die Miete bezahlt ist oder nicht. Dies kann per einstweiliger Verfügung per Gericht angeordnet werden. Hierüber ist sich die Rechtsprechung einig.
also mal zuerst der thermische sensor. der ist eine verbesserung und darf eingebaut werden. aber dann muß er auch funktionieren.
natürlich muß die heizung funktionieren. da sie es nicht macht, kannst du eine mietminderung durchführen. die muß aber vorher schriftlich angekündigt werden. auch solltest du, weil es kein sichtbarer mangel ist, buch führen und mehrere zeugen heranführen.
die höhe der mietminderung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. sie kann also letztlich nur im nachhinein von einem ordentlichen gericht bestätigt werden. ich kenne zwei ältere LG-urteile mit einer minderung von 100 %. sobald jedoch ein urteil differenzierter ist und auf außentemperaturen eingeht, wird der %-satz niedriger. ich denke 25 % würde für oktober jedes gericht absegnen. dabei muß ich sagen daß wir in unseren unbeheizten räumen z.zt. zwischen 18 und 20 grad haben. aber wir haben gut isolliert und sonne durchs fenster. wenn du voll im schatten wohnst, können schnell die temperaturen auch auf 11 grad fallen. versuch solche gesichtspunkte zu verarbeiten, denn die mietminderung muß angemessen sein.
setz eine kurze frist zur beseitigung des mangels. ich halte 48 std. für angemessen. ist die verstrichen, kannst du auch fristlos kündigen. aber bitte nicht erst nach etlichen monaten.
deinen brief solltest du überbringen oder hinterlegen wegen der kurzen frist. ideal ist mit datum, uhrzeit und zeugen, die auf der kopie vermerken.
KATAPLEXIA am 14. Oktober 2008 01:43 Wohne in der Tat direkt im Schatten und die Isolierung kann man ebenfalls in die Tonne werfen. Aber danke. Halte diese Möglichkeit wohl als meinen nächsten Schritt. Reden kann man mit meinem Vermieter eh nicht. Vielmals versucht, aber das Gespräch war immer so, als ob man mit einem Glas Milch redet ...
Wenn der Vermieter die Heizung abgeschaltet hat, in welcher Form auch immer, kannst Du mit einer einstweiligen Verfuegung innerhalb von 24 Std. die Heizung wieder an haben. Aber, dazu brauchst Du einen Anwalt, den muss u. U. der Vermieter zahlen. Es ist ja nicht damit getan den Mietzins zu sperren, denn dann hast Du ja immer noch einen kalten "Ruecken". So geht es nicht.
wenn der vermieter sagt: was, ein mangel, hab ich nicht gewußt. kümmer ich mich drum hat er die kosten am bein. gerichtliche schritte ohne abmahnung und schriftverkehr rate ich nie.
@obelhicks, generell einverstanden, aber soviel ich weiss, ist eine einstweilige Verfuegung schnell und einfach und auch nicht kostenintensiv. Und bevor ich einen kalten A ,,,,chso bekomme, versuche ich etwas. Ansonsten, eine kleine Mail an www.frag-einen-anwalt.de fuer ca. 25 Euro und man weiss Bescheid. Aber, es ist mir immer schwer verstaendlich warum Menschen sich und anderen das Leben so schwer machen. Warum gibt es soviel "Sozio-Psychopathen" ??? Warum???
setz dich mal ins beraterzimmer eines mietervereins. da kommen reihenweise menschen mit solchen problemen. nicht selten fließen da auch die tränen. irgendwann gibst du auf nach dem warum zu fragen und willst nur noch helfen...
wenn du so oft die probleme siehst, dann weißt du daß eine einstweilige endgültig alle grenzen für den krieg öffnet.
Danke. Man weiß sich zu helfen. Selbst wenns mit mehreren Decken, Skihose und Jacke beim schlafen ist ;)