Hilfe ins Ausland an Großeltern, kann man was von der Steuer absetzen?

2 Antworten

Das hat zwar nicht unmittelbar mit der Frage zu tun: Medikamente dürfen nicht mit DHL versendet werden (und AFAIK auch nicht mit einem anderen Paketdienst). Ich bezweifle, dass unter den Umständen das Finanzamt die Unterstützung als solche anerkennt.

Soweit möglich, sollte eine Barunterstützung geleistet werden, die ist einfach nachweisbar und bei Glaubhaftmachen der Bedürftigkeit wird sie auch anerkannt. Die Medikamente können dann vorort gekauft werden, das ist meistens sogar billiger als in D.

Grundsätzlich: ja

Das ist jedoch ein sehr aufwendiger Prozeß (Rußland 50% der Aufwendungen). Die Abzugsfähigkeit ist seit einigen Jahren verschärft worden und mit hohen bürokratischen Hürden versehen worden.

Die Person muss (unterstützungs-) bedürftig sein. Ob das der Fall ist, hängt von der Höhe des Vermögens und der Einkünfte und Bezüge der unterstützten Person ab. Die Bedürftigkeit muss durch eine amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde (Gemeinde-/Meldebehörde) (ggf. durch vereidigten Übersetzer übersetzen lassen) nachgewiesen werden. Welche Behörde als Heimatbehörde anzusehen ist, muss der Unterstützer selbst ermitteln.

Wenn man nun 200 € nimmt bei einem Steuersatz von 20% sind das 40 € weniger Steuern.

Zunächst kann man das jedoch in die Steuererklärung eintragen. Wenn es gestrichen wird, kann man immer noch überlegen, ob man Einspruch einlegt und überlegen ob man sich die notwendigen Unterlagen aus Rußland besorgen möchte.

Mit etwas Wohlwollen und in Anbetracht des geringen Betrages könnte das evtl. auch so akzeptiert werden.