Heizungsableser wechseln - Geht das?

7 Antworten

Am liebsten würde ich sowieso die Heizungsablesefirma wechseln, denn die Heizungsableser werden von der Hausverwaltung als "Spione" eingesetzt, um in den Wohnungen herumzuschnüffeln und die Bewohner auszuforschen. >

Selten so einen Unfug gelesen! In der Regel sind die Heizungsablesefirma sogar nur weitere Dienstleistungsfirmen, kleine Selbständige, die ihrerseits von der Heizungsabrechnungsfirma beauftragt sind.... Mag sein, dass da einiges nicht so läuft wie es sollte... aber: dann eben Beschwerde an die Hausverwaltung, die das dann ihrerseits an die Heizungsabrechnungsfirma weiter geben sollte. Und zu Ihrer Frage:

****Nein, sie können als einzelner Wohnungseigentümer nicht zu einem anderen Ablesedienst wechseln. das kann noch nicht mal die Hausverwaltung, namens der WEG, weil eben die Ablesedienste ihrerseits von der Heizungsabrechnungsfirma beauftragt sind.** ** Einziger Ausweg: Auf der nächsten Eigentümerversammlung einen Beschluss anregen, auf elektronische Heizkostenverteiler mit Funkablesung umzustellen. Dann müssen Sie nur noch einmal die Installation dieser Teile ertragen und dann normalerweise über einige Jahre niemanden mehr in Ihre Wohnung lassen!

Der Vermieter bedient sich bei der Berechnung des Heizungsverbrauchs techn., Geräte, die an den einzelnen Heizkörpern angebracht sind. Diese messen die Menge der Heizenergie, die jeder Heizkörper aufgenommen und so den Raum erwärmt hat. Jährlich einmal werden die Werte dieser Messgeräte abgelesen und mit Einsatz von einem Computer wird der Heizungsverbrauch jeder Wohnung ermittelt und entsprechend umgelegt. Wenn die Ableser sich nicht ordentlich verhalten, soll man sie rügen und zurecht weisen, denn sie dienen nur der Weisung des Vermieters zur Ablesung der Verbrauchswerte. Und es gilt das Sprichwort: "Wie man es in den Wald hineinruft, so kommt es auch heraus...".

Bluetooth27 
Fragesteller
 13.12.2012, 18:27

Bist du Guru von Beruf? Oder Messias?

Mouse1982  13.12.2012, 18:32
@Bluetooth27

Wenn du dich den Ablesern so gegenüber benimmst, wie hier den Antwortern, dann wundert mich das nicht, dass sie nicht freundlich sind.

Bluetooth27 
Fragesteller
 13.12.2012, 18:50
@Mouse1982

Nein, so benehme ich mich Heizungsablesern gegenüber natürlich nicht. Ich schlage denen immer sofort alle Zähne aus. .

Versuch macht ja bekanntlich Klug.

Beschwer Dich halt bei der Firma über den Ableser.

Kann ich als Wohnungseigentümer zu einem anderen Anbieter (Heizungsablesefirma) wechseln?

So weit ich weiß nicht bzw. nur mit Beschluß aller Eigentümer.


Solche Fragen bestätigen mich immer wieder nie und nimmer einer ETW zu kaufen. Nicht mal geschenkt würde ich die nehmen.

Bluetooth27 
Fragesteller
 13.12.2012, 19:36

Sag' mal, warum antwortest du auf Fragen, wenn du noch nicht mal die Fragestellung gelesen hast?

Eine andere Firma könnte nur durch Mehrheitsbeschluss bei der Eigentümerversammlung beauftragt werden. Da gibt es sicher auch Verträge, die einzuhalten sind. Du kannst nichts anderes mchen, as dich über das Verhalten des Mitarbeiters beschweren. Wenn der das bei dr tut, ist das sicher kein Einzelfall.

Bluetooth27 
Fragesteller
 13.12.2012, 18:23

Klar. Mehrheitsbeschluss der Hauseigentümer.

Aber was ist, wenn ich den von mir beauftragten Ablesedienst selbst bezahle, und gleichzeitig den Ablesedienst, der von der Eigentümergemeinschaft bestimmt wurde?

DerHans  14.12.2012, 14:29
@Bluetooth27

Du kannst natürlich jederzeit eine Firma beauftragen, wenn du die Kosten selbst trägst. Aber ob deren Ergebnis akzeptiert wird, steht in den Sternen.

Ja sicher, kannst Du Dich gegen diese Person wehren, wenn Du wirklich willst.

Nicht grundsätzlich gegen das Ablesen, bzw. nicht gegen die Fa. Ablesefirma (nur mit Beschluss), aber gegen diese Person.

Erteile der Person ein Wohnungsverbot (gleich zu setzen mit Hausverbot). In Deiner Wohnung übst Du das "Hausrecht" aus.

Beachte:

Setze ein Schreiben auf, indem Du demjenigen, der Deine Wohnung nicht mehr betreten soll, verbietest, dies zu tun. Kopiere dieses Schreiben und hebe die Kopie sorgfältig auf. Schicke den Brief der betroffenen „Person“ (nicht die Firma) per Einschreiben mit Rückschein zu. Bewahre den Rückschein gut auf. Sollte die betroffene Person die Wohnung betreten, obwohl Du Ihr Verbot erteilt hast, begeht diese Person einen strafbaren Hausfriedensbruch. Du kannst dann Strafanzeige erstatten. In diesem Falle kannst Du leichter beweisen, dass Du ein Hausverbot erteilt hast, da Du ja noch den Rückschein und die Kopie hast. Diese Unterlagen legst Du der Polizei in Kopie vor.

§ 123 StGb – Hausfriedensbruch greift. Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Eine Begründung musst Du übrigens nicht schreiben.

Wird aber ein wenig Wirbel geben. Viel Erfolg.