Wie berechne ich bei der Nebenkostenabrechnung den Heizölverbrauch meiner Mieter ohne Nachweis über die Menge des Verbrauchs?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das entscheidende dabei ist, ob es sich um ein Einfamilienhaus mit vermieteter Einliegerwohnung oder um ein Zweifamilienhaus handelt, bei dem Du selbst eine Wohnung selbst bewohnst.

In diesem Fall musst Du nicht nach der Heizkostenverordnung abrechnen und kannst beispielsweise die Verbrauchskosten nach m² Wohnfläche aufteilen.

Handelt es sich jedoch um ein Mehrfamilienhaus, also mindestens 2 vermietete Wohnungen, greift die Heizkostenverordnung. Du bist also dann gezwungen, diese voll zu berücksichtigen. Andernfalls können die Mieter Deine Abrechnung anzweifeln und zahlen womöglich gar nichts.

Teile hier noch genauer mit, um was es sich handelt, dann kann man Dir auch gut antworten.

Soviel mal vorne weg: Den Jahresbetrag an Heizölkauf einfach auf die Mieter aufzuteilen, halte ich für sehr verwegen. Angenommen, Du hast aufgrund günstiger Einkaufskonditionen einen Mehrjahresvorrat angelegt, wäre ich als Mieter, wo ich nicht weiß, wie lange ich noch in dem Haus wohnen werde, niemals bereit, eine derartige Abrechnung zu akzeptieren.

Noch ein Tipp: Da Du offenbar keine Erfahrung mit dem Thema hast, wende Dich doch direkt an den Verein Haus&Grund. Sie werden Dich passend zu Deinem Haus beraten.

nerrimee 
Fragesteller
 27.10.2015, 15:21

Es handelt sich dabei um eine Mehrfamilienhaus. Weiteres steht unten.

bwhoch2  27.10.2015, 16:07
@nerrimee

... und schon gibt es schlauere Antworten.

Die Heizkosten von drei Wohnungen müssen nach Heizkostenverordnung verteilt werden. Da es schon Messgeräte an den Heizkörpern gibt, gibt es auch eine Firma, von der diese Dinger stammen. Sie sind normalerweise nicht gekauft, sondern werden von der Abrechnungsfirma zur Verfügung gestellt, die die Heizkostenabrechnung immer schon gemacht hat. Der Name der Firma steht normalerweise drauf. Wenn Du dort bei der örtlichen Niederlassung oder Hotline anrufst und die Adresse Deines Hauses angibst, werden die Dir bestimmt sagen können, wann zum letzten Mal abgelesen wurde und eine Abrechnung von denen erstellt wurde.

Normalerweise haben die dann auch Angaben über den Verbrauch der von ihr bearbeiteten Abrechnungsjahre und wenn Du Glück hast alles so detailliert, sodass Du darauf die neue Abrechnung aufbauen kannst.

Es geht Euch jetzt um die Abrechnung für 2014. Hattet ihr seit dem Kauf des Hauses einen Mieterwechsel? Wenn ja, wird es schwierig. Wenn nein, kann vielleicht noch eine Abrechnung erstellt werden, die zumindest die Kosten deckt, die ihr mit dem Heizölkauf in 2014 hattet. Beispiel: Der vorige Eigentümer hat im Jahr 2013 Öl gekauft und das nächste Mal ihr in 2014. Tank aufgefüllt, Rechnung nicht gar so hoch, sodass die Mieter es problemlos akzeptieren, wenn die Abrechnung 2014 deswegen deutlich niedriger ausfällt, als zuvor.

Habt ihr in 2015 bereits Öl gekauft, dann messt am Jahresende, wieviel Öl noch im Tank ist. Der Verbrauch 2015 entspricht dann der gekauften Menge 2015 abzüglich Restbestand zum Jahresende x Einkaufspreis pro Liter.

Sind an den Heizkörpern Verdunsterröhrchen oder elektronische Messgeräte. Wenn es die modernen elektronischen Messgeräte sind, sind darauf alle Ablesewerte für einen längeren Zeitraum gespeichert, sodass man ohne weiteres den Jahresendstand 2014 bzw. somit Jahresanfang 2015 zur Verfügung hätte. Dann wäre es zumindest möglich, für 2015 eine korrekte Abrechnung zu bekommen. Wenn es Verdunster sind, kommt es sehr darauf an, wann diese zuletzt abgelesen wurden.

Zusammenfassend also dringed der Rat: So schnell wie möglich bei der Ablesefirma (s. Geräte) nachfragen, ob es Daten und Unterlagen gibt und wie weiter verfahren werden kann und dann unbedingt zu Haus & Grund gehen (s. Tipp von anitari), um von denen die Abrechnung machen zu lassen. Haus & Grund ist auch für alle anderen Fragen, insbesondere bei Streitigkeiten mit Mietern, Neuvermietung etc. unheimlich wertvoll, wenn man noch keine eigenen Erfahrungen hat. Kostet nicht viel, aber ist sehr hilfreich. Der Mitgliedsbeitrag macht sich auf jeden Fall bezahlt.

nerrimee 
Fragesteller
 28.10.2015, 12:06
@bwhoch2

Besten Dank. Ihr habt mir seeehhhrr geholfen.

bwhoch2  28.10.2015, 12:21
@nerrimee

Danke für die Auszeichnung. Freut mich, wenn es jetzt eine korrekte Abrechnung (und auch Kohle für Dich) gibt.

Hat das Haus nur 2 Wohnungen von denen eine Du selbst bewohnst dürftest Du so abrechnen wenn vertraglich vereinbart. Wenn nicht nach der Wohnfläche.

Ansonsten bist Du verpflichtet nach Heizkostenverordnung abzurechnen.

Tust Du das nicht dürfen die Die Heizkosten um 15 % kürzen.

Ich rate dringend die ganze Abrechnung von einer Fachfirma machen zu lassen und zur Mitgliedschaft bei Haus & Grund!

Sind an den Heizkörpern überhaupt Meßgeräte (Heizkostenverteiler)?

nerrimee 
Fragesteller
 27.10.2015, 15:03

Ja es sind am Heizkörper auch Meßgeräte angelegt.

anitari  27.10.2015, 15:11
@nerrimee

Ja dann müssen diese abgelesen werden und die Abrechnung gemäß Heizkostenverordnung erstellt werden.

Kümmer Dich schnellstens darum. Spätestens am 31.12., wenn Abrechnungszeitraum = Kalenderjahr, müssen die Abrechnungen bei den Mietern sein wenn Du evtl. Nachzahlungen geltend machen willst.

Eigentlich ist das gar nicht erlaubt {ohne Verbrauchsnachweis abzurechnen).

Wenn doch, dann ist es am besten nach Wohnfläche abzurechnen (nach Anzahl der Personen wohl sinnlos, weil eine Person genau so heizt wie mehrere).

nerrimee 
Fragesteller
 26.10.2015, 21:36

Weißt du denn, wie man das berechnet? Ich hatte mir das auch schon überlegt, jedoch fand ich dies sehr kompliziert. Ich habe mitbekommen, dass man dabei sehr viel beachten muss. Wie z.B.  die Berechnung von Schrägen oder Balkon.


uschifragen  26.10.2015, 23:01
@nerrimee

Da gibt es beim Haus- und Grundeigentümer Verein oder den Verbraucherzentralen Broschüren wie man das macht.

Unter diesen Vorausetzungen: überhaupt nicht. Der Verbrauch seit der letzten Abrechnung muss ausgewiesen sein.

MfG

Arnold

Gibt es tatsächlich noch Mehrfamilenhäuser mit Ölheizung ohne individuelle Verbrauchsmessung? Unglaublich.