Heizkörper leckt,ist das eine Sache für die Hausratversicherung?

7 Antworten

Einfamilienhaus oder Eigentum? Eure Sache - keine Versicherungeleistung!

Mietwohnung? Muß der Vermieter zahlen und auch beauftragen.

Die Heizung ist in der Regel ein fester Bestandteil des Gebäudes und fällt damit nicht unter die Hausratsversicherung.

Es wäre also theoretisch eher ein Fall für die Gebäudeversicherung, ob die allerdings für leckende Heizkörper aufkommt, da habe ich eher meine Zweifel. Evtl. kommt die für Folgeschäden (Wasserschäden) auf, aber die Reparatur des Heizkörpers wird nicht darunter fallen.

Wenn Du zur Miete wohnst, muß das der Vermieter regeln und auch die Rechnung zahlen, wenns nicht Euer Verschulden ist.

Wohnst Du im Eigenheim, ist es Dein Problem. Da mußt Du selbst zahlen. Hier bist Du selbst für den Zustand Deines Hauses verantwortlich.

Die Hausrat kommt nur für Folgeschäden auf.

Aber bei Folgeschäden einer leckenden Heizung wird die Versicherung zu Recht fragen, warum Du nichts gegen das Tropfen unternommen hast, BEVOR Folgeschäden entstehen. Schließlich hast Du eine Schadensminderungspflicht.

Nein..... die Reparatur bezahlt die Versicherung nicht.......aber ev. Folgeschäden, die aber wohl noch nicht vorhanden sind.........

Wenn es eine Mietwohnung ist, müßte der Vermieter dafür aufkommen.

Die Reparaturrechnung ist auf jeden Fall dein eigenes Vergnügen.

Eine Hausratversicherung würde hier lediglich Folgeschäden decken, die durch das bestimmungswidrig austretende Wasser entstehen. Z.B. am Teppich.

Natürlich wenn du weißt, dass der Heizkörper leckt, bist du verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, dass es nicht zu Folgeschäden kommt.