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Hausverwaltung will mir das Aufstellen eines Vogelhäuschen auf dem Balkon verbieten, geht das?

gefragt von mammamia40 am 01.04.2009 um 0:00 Uhr

Habe ein Schreiben von meiner Hausverwaltung bekommen, in dem steht, dass ab sofort das Aufstellen eines Vogelhäuschen verboten sei. Ist dies so rechtens?


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jala18
beantwortet von jala18 am 1. April 2009 00:00
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Grundsätzlich kann das niemand vorschreiben. Nur in Ausnahmefällen wäre das möglich, z.B. dann, wenn Mietmieter sich berechtigt gestört fühlen. Frag am besten Mal, warum die „Anordnung“ so veranlasst wurde. Wenn man dir dann keine triftigen Gründe nennen kann, so hat die Anordnung keine rechtliche Grundlage.


anonym
beantwortet von Nadjine am 1. April 2009 00:00
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wenn die Vogelsch. die Wände des hauses beschmutzen. Und ich würde es nicht machen, die schei.. dir dann auf dein Balkon.

Kommentar von Df4635c9c7e3bbcceda4b471af2ad9cbsmallEngelchen46 am 1. April 2009 00:01

Denke mal, genau darum geht es der Hausverwaltung.

Kommentar von 2d106a7fadda5d10f85ec9b4c2c80ec5smallpcfuzzi am 1. April 2009 00:02

wieder dasselbe gedacht ;-)

Kommentar von jockl am 1. April 2009 11:32

Und ich würde dir/ dich wohin treten.


Kaulquappetot
beantwortet von Kaulquappetot am 1. April 2009 00:01
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Entscheidend dabei ist der Durchmesser des Einflugloches, also bis zu welcher Größe können die Vögel einfliegen, bzw. welche Art von Vögeln sind zugelassen was sich über das Loch definiert. Bis ca. 4 cm kann die Hausverwaltung lt. Gesetz nichts machen.

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 1. April 2009 00:03

Ab 80cm kommen die Geier, und die will keiner auf dem Balkon

Kommentar von A5d2d2df73c1a77a1f7be400a1f1ca4esmallKaulquappetot am 1. April 2009 00:05

Ja Gerd, kennst du dich überhaupt aus mit vögeln?

Kommentar von A5d2d2df73c1a77a1f7be400a1f1ca4esmallKaulquappetot am 1. April 2009 00:05

Ja Gerd, kennst du dich überhaupt aus mit vögeln?

Kommentar von 4b5d95a75ff60c095b723ba24cb4e871smallGerd2 am 1. April 2009 09:12

ja sicher, meine Mutter war schon gut zu Vögeln


pcfuzzi
beantwortet von pcfuzzi am 1. April 2009 00:02
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Kommt auch darauf an, wo du das Häuschen aufstellen willst. Steht es über die Brüstung hinaus, kann der Vogelkot die Fassade verschmutzen und die Hülsen des Futters den Bereich unter dem Balkon.

Das muß der Vermieter aber nicht dulden.


anonym
beantwortet von jockl am 1. April 2009 11:40
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Auf deinem Balkon kannst du sowohl ein Futterhäuschen als auch ein Nistkästchen, auch ohne "chen" aufstellen bzw. hängen. Nur durch Futter oder Kot darf weder wer belästitig oder geschädigt werden. Vogelgezwitscher ist kein Hinderungsgrund.

Die Problematik ist halt meistens das Mietverhältnis. Im Streitfall würdest du Recht bekommen, aber ob das Mietverhältnis dadurch besser wird, das ist die eigentliche Frage. Mal von Kosten abgesehen, denn oder aber der Streitwert ist 1 Jahreskaltmiete.



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