Hausverkauf-Frist Auszug

4 Antworten

Sobald Sie Ihr Eigentum verloren haben, haben Sie kein Recht mehr, das Eigentum zu nutzen, sofern Sie nichts anderes vereinbart haben. Der Eigentumsübergang ist erfolgt, sobald der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. Eventuell können Sie die Übergabe verschieben? Wann wurde Antrag auf Eintragung beim Grundbuchamt gestellt? Ansonsten sehe ich leider keine Möglichkeit, Ihr Grundstück weiter zu nutzen.

Also Du schreibst Du hast bereits verkauft- dann müsste ja im Kaufvertrag eine Regelung enthalten sein, wann Du räumen musst (Besitz-Nutzen- und Lastenübergang). Wenn Du nicht rechtzeitig raus gehst, musst entweder Miete zahlen und/oder Deinem Käufer entstehenden Schaden ersetzen. Also einfach versuchen mit den Leuten zu reden

Hallo, Hat jemand eine Idee,wie ich mich im folgendem Sachverhalt verhalten soll? Habe mein Haus verkauft. Die Käufer verlange den Übergabetermin in 4 Wochen zu terminieren. Bei uns sieht der Markt für Mietwohnungen echt mau aus.

Man verkauft doch kein Haus, wennman keine neue Bleibe hat.

Du kannst z.B. vorübergehend in ein Hotel ziehen oder versuchst bei Freunden unterzukommen.

Ach übrigens: ich bin Alleinerziehende.

Völlig egal, da Du Dich in diese Situation gebracht hast.

Wenn vereinbart ist, dass Die Übergabe in vier Wochen stattfindet, musst Du raus sein

Bist Du nicht raus, kann/wird es wohl zu Schadenersatzforderungen kommen.

Hallo MosqitoKiller, der Kaufvertrag steht kurz bevor und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, weil der Käufer mir sehr viel Druck macht, da er in 4 Wochen einziehen will.

Such Dir einen anderen Käufer oder versuche Deine Möbel irgendwo günstig zu lagern und wohne solange bei Freunden.

Das sollte eigentlich im Kaufvertrag geregelt sein. Wer verkauft sein selbst bewohntes Haus, ohne VORHER seine Bleibe zu regeln, und das auch noch mit Kindern??? Familienrechtlich würde ich hier ml ganz locker von einer Kindeswohlgefährdung ausgehen und Dir das Sorgerecht entziehen...

Wenn der Käufer Eigentümer laut Grundbuch ist, kann er Euch einfach rausschmeißen, mit so einem Vertrag ist normalerweise ein Räumungstitel verbunden...

formwandlerin 
Fragesteller
 31.07.2013, 08:11

Hallo MosqitoKiller, der Kaufvertrag steht kurz bevor und ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll, weil der Käufer mir sehr viel Druck macht, da er in 4 Wochen einziehen will. Somit ist das Übergabedatum noch offen. Der Käufer droht abzuspringen, wenn ich den Übergabetermin nach hinten verschiebe. Und übrigens kannst du ganz entspannt bleiben, ich bin eine verantwortungsvolle Mutter....

bwhoch2  31.07.2013, 08:51
@formwandlerin

Du hast geschrieben "habe mein Haus verkauft". Brauchst Dich also nicht zu wundern, wenn Du hier einen heftigen Kommentar erhältst. Du hast Dein Haus aktuell also noch nicht verkauft und wenn Du nicht ausziehen kannst, musst Du das dem Käufer mitteilen. Vielleicht hat er noch etwas Spielraum und wenn nicht, hast Du eben Dein Haus nicht verkauft und musst Dir einen anderen Käufer suchen. So einfach ist das. Am besten erst eine Wohnung suchen und dann verkaufen. Ein leeres, ordentliches Haus verkauft sich vermutlich sowieso leichter und der Kaufpreis könnte damit auch höher sein, weil es dann vermutlich auch mehr Interessenten gibt.

MosqitoKiller  31.07.2013, 09:17
@formwandlerin

Warum schreibst Du dann, dass Du Dein Haus VERKAUFT HAST?

Dann solltest Du Dir einen neuen Käufer suchen, wenn nichts anderes vereinbart ist, musst Du spätestens nach Grundbuchumschreibung raus...