Hausverbot Pfandflaschen
Wollte in einem TrinkGut meine zerdrückte DPG Pfanddose abgeben, die der Laden laut dem Pfandgesetz auch zurücknehmen muss. Das Pfandzeichen und der EAN Code waren deutlich lesbar. Als der Filialleiter dies zurückwies und ich ihn mehrfach auf die geltenden Gesetze aufmerksam gemacht habe, hat dieser mir Hausverbot verteilt.
Wo kann ich mich beschweren, wenn ich wegen der Rückgabe von Pfandflaschen Hausverbot bekommen habe?
Ich möchte nicht wieder in dem Laden einkaufen, allerdings möchte ich, das der Filialleiter auf seinen Fehler aufmerksam gemacht wird.
6 Antworten
Melde diesen Markt dem zuständigen Behörden ( Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt) Verbraucherschutz, evt. konnten die mal ein paar Leute vorbei schicken, die es nochmal ausprobieren, ob es ein Einzelfall war oder es System hat.
Die Aufsichtsbehörde für Gewerbebetriebe ist in der Regel das Ordnungsamt der Gemeinde. Ich würde dort anrufen und nachfragen. Die Telefonnummer und Adresse verrät Dir Google.
Vermutlich ist Dir schon die Verpackungsordnung
http://www.gesetze-im-internet.de/verpackv_1998/BJNR237900998.html#BJNR237900998BJNG000200311
bekannt und der Filialleiter hat sich über die Rücknahmeverpfichtung hinweggesetzt.
Dem Laden droht ein Bußgeld, wenn er die Pfanddosen nicht zurücknimmt!
Zu dem Hausverbot kann ich es nicht einschätzen, was Du im Gespräch mit dem Filialleiter so gesagt hast. Falls Du unpassende Bermekungen gemacht hat, hat der Filialleiter das Recht Dir Hausverbot zu erteilen. Es reicht schon, wenn Du zu viel redest, wenn er andere wichtige Dinge zu erledigen hat. Durch das Hausverbot bist Du auch gar nicht besonders eingeschränkt, weil Du in anderen Geschäften einkaufen kannst und auch dort die Pfandflaschen zurückgeben kannst.
Verbraucherschutz
http://www.verbraucherzentrale.de/
;)
versuchs mal beim verbraucherschutz ,und um den filialleiter einen reinzudrücken ,sollteste mal beim ordnungsamt nachfragen , da ich mir jetz nicht sicher bin ,ob das eine ordnungswidrigkeit ist