Wie soll ich bei Hausfriedensbruch reagieren?

3 Antworten

Die Einzäunung störte uns dabei wenig....

Och Menschenskind für was meinst Du steht da ein Zaun rum?

Als modernes Kunstwerk?

Tja, volle Kanne reingefallen, denn der hat noch einen ganz anderen Zweck, er dient dazu, Dich draußen zu halten und bedeutet im Sinn auch gleichzeitig: "Du hast dahinter nix verloren..." und  genau diese Bedeutung ist es, die einen Hausfriedensbruch begründet, wenn man einen Zaun überwindet.....

denn wir wollten diese mystische Atmosphäre genießen.

...was jetzt in keinem Gesetz als Begründung einer Ausnahme oder eines Rechtfertigungsgrundes vorkommt, damit quasi egal ist.

werden Stück für Stück von der Natur zurückerobert,

Malerisch. Mag ja sein.

nicht mit der Security grechnet....

.... was ein bisserl blauäugig ist denn wo ein Zaun ist, kann auch jemand herumhüpfen, der das Ding ab und zu bewacht.

Sie sagten uns es würde nichts passieren

wäre vermutlich auch so gewesen, wenn... ja wenn

2 von uns keinen Ausweis dabei,

Tja, dumm gelaufen. Hättet ihr die dabei gehabt, dann hätte man sicherlich eure Persos aufgeschrieben und euch gesagt, ihr sollt euch vom Acker machen und ja nicht mehr blicken lassen und fertig. So aber.....

aufgrunddessen sie gezwungen waren die Polizei zu verständigen.

Genau. Und damit kommen die auf den Plan, die bei vorliegen einer Straftat auch tätig werden müssen.

Joh, ok, Hausfriedensbruch ist ein Antragsdelikt, jemand berechtigtes muss hierbei einen Strafantrag stellen und wohl auch gestellt haben.

Das passiert, wenn die Polizei gerufen wird, zumeist dann, ohne Pozelei wird vielfach darauf verzichtet bei solch Pippifax, aber wenn die schonmal da ist.....

in der ich freiwillig aufgefordert werde eine schriftliche Äußerung im Strafverfahren abzugeben....

Freiwillig deswegen, Du bist Beschuldigt und als solcher hast Du das Recht, jegliche Aussage hierzu zu verweigern, kannst aber eine Aussage machen, freiwillig dann halt.

Wie gehe ich am besten vor? Äußern und wenn ja was? Wie gehe ich am besten vor? Äußern und wenn ja was? Beschreiben wieso und weshalb?

Entweder Du äußerst Dich nicht und sagst gar nichts, was Du darfst.

Naja oder Du sagst halt wie es war, beschreibst warum das so war, dass es Dir leid tut, du feierlich gelobst und auf alles was Dir heilig ist schwörst, das nicht mehr zu machen, Du dachtest nicht, dass Du was schlimmes machst dabei, Du wolltest auch wirklich niemand schädigen sondern einfach nur schauen, Du hast noch nie was mit dem Gesetz zu tun gehabt und schämst Dich so und bittest alle Beteiligten vielmals um Entschuldigung...... tut Dir leid.... heul....schluchts......

Die beiden Möglichkeiten hast Du, es stellt sich natürlich die Frage, solltest Du was sagen.

Ich meine ja, und das aus folgendem Grund:

Sagst Du nichts, könnte man denken, es ist Dir sowas von schnurzpiepbanane dass alles zu spät ist. Denkt man das (sei sicher das tut man) ist man von Seiten der Strafverfolgungsbehörden eher geneigt, Dir mal einen kleinen Denkzettel zu verpassen, Du sollst ja aus Schaden klug werden und was lernen, dass Du in Zukunft dich besser erinnerst, was ein Zaun (und zweifellos das ein oder andere Schild, das da rumhängen mag) so alles bedeuten kann und dass der nicht nur zur Zierde oder als modernes Kunstwerk da vor sich hin oxidiert.

Das ist für die Leutchen dort ein Klachs, einfach Dir einen Strafbefehl ins Haus flattern zu lassen, dauert nur Sekunden und ein paar Klicks auf dem Rechner und Du hast den Salat.

Gibst Du Dich jedoch massivst zerknirscht, könnte man Deine Reue erkennen, dass Du es ohnehin bereits gelernt hast, was ein Zaun so bedeuten mag, dass ein Denkzettel unnötig wäre. Das könnte dazu führen, dass man das Ding einstellt und Schwamm drüber.

Könnte - das heißt nicht, das wird so sein, aber nur so bestünde eventuell die Möglichkeit, das man das macht, anders nicht.

Wir haben nichts beschädigt und haben weder die Security noch die Polizei beleidigt etc.

Das war euer heiliges Glück, denn ansonsten stünde da auch noch drin Beleidigung und Sachbeschädigung und dann ist nix von wegen Tschullligung Freunde, war nicht so gemeint.

So ist es "nur" Hausfriedensbruch, was jedoch auch ohne weitere Randalierereien oder Unnettigkeiten gegenüber anderen Mitmenschen bereits strafbar ist.

In diesem Sinne, viel Glück.

lilianlollypop 
Fragesteller
 22.07.2015, 14:05

Okay, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich werde wohl Reue zeigen, auch wenn ich gewisse Dinge einfach nicht verstehe, ein Stück Natur einzuzäunen gehört dazu.

Generell könntest Du das ignorieren. Das hat aber mit Sicherheit zur Folge, dass es vor Gericht landen wird.
Du hast die einmalige Chance, deine Sicht der Dinge zu erklären. Dies könnte die Staatsanwaltschaft bewegen, das Verfahren einzustellen.

Was Du auf keinen Fall tun solltest, wäre Lügen oder Unverschämt/Beleidigend werden.
Eine Beleidigung hätte direkt eine weitere Anzeige zur Folge und wenn Du jetzt Lügst und das raus kommt, wird es schwierig, dich dann noch richtig zu erklären. Hier gilt oft: Wer einmal lügt dem glaubt man nicht!
Allerdings unter Strafe würde eine Lüge nicht stehen, dies erst vor Gericht.

Ach ja, ein Urteil kann, wenn es um solche Kleinigkeiten geht, auch in Abwesenheit erfolgen. Das heißt es gibt keine mündliche Anhörung, Du bekommst nur irgendwann das Urteil per Post.
Wenn Du das nicht akzeptieren willst, SOFORT zum Anwalt, Rechtsmittel kann man nur EINE WOCHE lang einlegen!

Generell mach dir aber keine Sorgen. Solltest Du nicht vorbestraft sein oder polizeilich gut bekannt, dann dürfte nicht viel passieren.
Als Einbruch scheint es ja schon nicht gewertet zu werden, sondern als Hausfriedensbruch. Wenn ihr nach der Aktion sofort das Gelände verlassen habt und euch bei der Kontrolle ordentlich verhalten habt, dann wird da nicht viel passieren. Vermutlich eine Einstellung des Verfahrens, vielleicht ne geringe Geldstrafe... wenn ihr noch nach Jugendstrafrecht behandelt werdet, ggf. ein paar Sozialstunden.
Aber sei dir bewusst, Hausfriedensbruch kann mit bis zu einem Jahr Haftstrafe geahndet werden.
Was am Ende genau raus kommt, kann am Ende nur der Richter sagen.

http://dejure.org/gesetze/StGB/123.html

Bitterkraut  22.07.2015, 08:55

Allerdings unter Strafe würde eine Lüge nicht stehen, dies erst vor Gericht.


Angeklagte dürfen auch vor Gericht lügen. Nur Zeugen nicht. Und wie willst du denn gegen eine Ermittlung Rechtsmittel einlegen und welche?

AalFred2  22.07.2015, 09:00
@Bitterkraut

Und einen Straftatbestand Einbruch gibt es auch nicht.

Artus01  22.07.2015, 10:54
@AalFred2

Ach ja, ein Urteil kann, wenn es um solche Kleinigkeiten geht, auch in Abwesenheit erfolgen.

Ein Urteil ohne Anwesenheit des Angeklagten gibt es in deutschen Strafprozessen nicht. Das ist allenfalls bei einem Strafbefehl möglich.

Schreib, daß du aus Neugier den Park betreten hast, daß du nichts beschädigt hast, daß du niemanden schädigen wolltest, daß es dir leid tut und daß du sowas nie wieder tun wirst. Vermutlich wird die Sache ohnehin eingestellt.