Hausbesetzer werden nach 'x' Jahren Besetzung Eigentuemer?

3 Antworten

Das ist leider falsch!

Nur durch eine Eintragung im Grundbuch und die durch einen NOTAR ist ein Wechsel der Eigentumsverhältnisse möglich. Da reicht es leider nicht, wenn der Eigentümer sich lange nicht kümmert.

Ausnahme: Er würde sich nicht kümmern, und von dem Gebäude geht eine Akute Gefahr (z.B: fallende Dachziegel, oder Einsturzgefahr) aus, und der Eigentümer wäre für die Baubehörden nicht mehr greifbar, oder würde sich immer noch nicht kümmern. Dann könnte er enteignet werden. Aber nur durch die Bauverwaltung selbst.

Und das Besetzen eines Hauses ist eine Straftat, die im Notfall auch gewaltsam beendet werden kann. Und das schließt einen Eigentumsübergang vollkommen aus. Außer der Eigentümer und die Besetzer einigen sich untereinander, um dass Gebäude zu verkaufen.

Es gibt in der Tat Länder, wo es bis heute immer wieder zu Übereignungen privater Immobilien zugunsten von sogenannten Instandbesetzern kommt. Hausbesetzer also, die nachweislich länger leerstehende Häuser wieder in Schuß bringen. In England, Frankreich und Spanien zum Beispiel. Dort kann die dauerhafte Verwahrlosung eines Hauses durch den alten Eigentümer zur Enteignung führen. In Deutschland ist privates Hauseigentum zivilrechtlich zu stark geschützt, um es einfach dem bisherigen Eigentümer zu entreißen. Der im Grundgesetz verankerte Grundsatz "Eigentum verpflichtet" führt aber immerhin dazu, daß die jeweilige Gemeinde Bußgelder wegen Zweckentfremdung verhängen kann, wenn Häuser jahrelang unbewirtschaftet brachliegen. Durch Schimmelbildung oder auch wuchernde Pflanzen können Ungeziefer angelockt werden und anrainendes Eigentum gefährden. Ebenso wenn durch mutwilliges Verschleppen von Sanierungsarbeiten Einsturzgefahr besteht. Der Staat hat bei Grund und Boden immer noch etwas mitzusagen und erhebt z.B. eine Grundsteuer in der Annahme, daß der Eigentümer das Grundstück ordentlich bewirtschaftet. Illegal wird eine Hausbesetzung übrigens erst dann, wenn der Eigentümer Strafanzeige stellt. In den meisten Fällen fehlt ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung, wenn eine Hausbesetzung lediglich den Rang eines Hausfriedensbruchs einnimmt. Erst bei gewaltsamem Zutritt durch Aufbrechen von Türen oder Fenstern kann von Amts wegen ermittelt werden.

Das ist falsch. Durch kriminelle Handlungen wird man nie Eigentümer einer Immobilie, nur durch notariellen Vertrag.